Entgeltumwandlung in der bAV: Corona-Auswirkungen überschaubar?

Mit den sinkenden Absicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung hat es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe gemacht, die betriebliche Altersversorgung zu fördern. Bereits seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Damit die bAV aber keine Privatveranstaltung bleibt, wurden Arbeitgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Leistung eines Zuschusses zur Entgeltumwandlung in Höhe von 15 Prozent verpflichtet, soweit sie bei der …

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