Bargeldversorgung

Sozialleistungen per Barzahlen.de

Bei der Bargeldversorgung tritt neben die Geldautomatennetze immer stärker die Bargeldversorgung im Einzelhandel in den Vordergrund - im Rahmen der Bezahlung per Girocard oder über das Fintech Barzahlen.de. In das Cashback-Verfahren via Girocard ist jetzt Bewegung gekommen: Als erster Händler hat dm die in den ec-cash-Händlerbedingungen vorgeschlagene Mindesteinkaufssumme von 20 Euro auf 10 Euro halbiert. Damit hat die Drogeriemarktkette einen Präzedenzfall geschaffen. Und es ist gut möglich, dass andere Einzelhändler diesem Beispiel folgen. Eine solche Entwicklung könnte durchaus im Interesse der Banken sein - fördert sie doch den Karteneinsatz auch für kleinere Beträge.

Die Bargeldversorgung via Barzahlen.de setzt eine entsprechende Kooperation der jeweiligen Bank mit dem Unternehmen voraus. Diese Option ist deshalb nicht für alle Verbraucher verfügbar. Ab dem kommenden Jahr soll aber eine neue Zielgruppe dazu kommen: die Empfänger von Sozialleistungen. Weil die Kassenautomaten der Bundesanstalt für Arbeit in die Jahre gekommen sind und modernisiert werden müssten, hat sich die Behörde entschlossen, in solchen Fällen, in denen dringend Bargeld benötigt wird, auf den Service von Barzahlen.de zu setzen.

Das hat dem Fintech ungeahnte Aufmerksamkeit in den Medien beschert - freilich nicht durchweg positive. Hauptkritikpunkt: der Datenschutz. Leistungsempfänger, so das Argument, wären dadurch für Kassenpersonal und Kunden als solche zu erkennen. Dem hält die Bundesanstalt für Arbeit entgegen, dass es erstens nur um Notfälle geht, in denen eine Überweisung nicht möglich ist oder zu lange dauern würde, und dass zweitens die Zahlscheine neutral gestaltet werden sollen, um diese Stigmatisierung zu vermeiden. Ganz von der Hand zu weisen ist die Kritik dennoch nicht. Denn solange die BA der einzige Auftraggeber ist, der entsprechende Auszahlscheine ausgibt, erschließt sich auch ohne ihr Logo, woher das Geld kommt. Anders sähe das aus, wenn beispielsweise Kunden der kooperierenden Banken Auszahlungen nicht nur per Smartphone veranlassen könnten, sondern auch die Möglichkeit hätten, sich zuvor daheim einen solchen Auszahlungsschein auszudrucken. Red.

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