BGH-Urteil

Bankgeheimnis versus Markenschutz

Das Bankgeheimnis gilt nicht absolut. Eine Bank muss Namen und Anschrift eines Kontoinhabers nennen, wenn über dessen Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein offensichtlich gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist. Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass das Auskunftsinteresse des Inhabers geistiger Eigentumsrechte das Interesse der Bank an der Wahrung des Bankgeheimnisses überwiegen kann. Die Entscheidung ist brisant, denn sie beruht auf einer Vorab-Entscheidung des …

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