Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die Zahlungsfunktion „Kwitt“, mit der Sparkassen-Kunden künftig Geldbeträge von Handy zu Handy senden können. Die Begründun ist ähnlich wie bei der Freigabe von Yomo: Die Sparkassen stehen mit der Anwendung im Wettbewerb. Und die Kooperation erspart es den Instituten, das Produkt selbst zu entwickeln oder von dritten Anbietern einzukaufen. Auch die genossenschaftliche FInanzgruppe darf mit einer Zustimmung des Bundeskartellamts rechnen. Da für ihre Kooperation die gleichen Erwägungen wie für die der Sparkassen-Gruppe gelten, so die Wettbewerbshüter, erhebt das Bundeskartellamt auch hiergegen im Ergebnis keine Bedenken.
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