Spannungsfeld Beratung

WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV)

Am 30. Dezember 2011 ist die "Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34 d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHGMaAnzV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie wird zum 1. November 2012 in Kraft treten. Ab diesem Tag dürfen Wertpapierdienstleistungsunternehmen nur solche Mitarbeiter mit der Anlageberatung betrauen, die "sachkundig" sind und über die erforderliche " …

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