Blickpunkte

Wertpapierdienstleistungen - BaFin konkretisiert WpHG

Nachdem die BaFin festgestellt hatte, dass die Umsetzung der Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des Wertpapierhandelsgesetzes nur unzureichend umgesetzt werden, hat sie im Juni ein Rundschreiben veröffentlicht, indem sie ihre bisherigen Auslegungen zu den Wohlverhaltenspflichten des WpHG konkretisiert. Erstmals wird damit - auch auf Wunsch vieler Kreditinstitute, wie ausdrücklich betont wird - ein einheitliches Regelwerk für Wertpapiergeschäfte zur Verfügung gestellt. Und …

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