Verbraucherschutz

FinanzierteKapitalanlagen: Reicht der Anlegerschutz?

Der Beitritt zu einer Anlagegesellschaft und das Darlehen zur Finanzierung dieser Beteiligung bilden ein verbundenes Geschäft gemäß Paragraf 9 VerbrKrG, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrages der Mitwirkung der Fondsinitiatoren bedient. Dies ist unter anderem der Fall ("unwiderlegliche Vermutung"), wenn die Bank den Vermittlern die Darlehensformulare überlässt.

Wenn der Anleger beim Fondsbeitritt getäuscht wurde, kann er den …

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