Datenschutz und Datensicherheit

Datenübermittlung in Nicht-EU-Staaten: rechtliche Probleme

Das Outsourcing an Dienstleister außerhalb der EU ist mit Vorsicht zu genießen. Beim Datenexport in Länder ohne "Angemessenheitsentscheidung" der EU-Kommission (wie sie beispielsweise für die Schweiz existiert) empfehlen die Autoren, grundsätzlich die EU-Standardvertragsklauseln durchzusetzen. Von dem Datenexport in die USA können sie trotz eines mit dem US-Außenministerium ausgehandelten "Safe-Harbor-Paket" nur abraten. Denn die …

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