Bundesgerichtshof

Erbnachweis auch durch eigenhändiges Testament

Beim Tod eines Bankkunden gehen dessen Rechte und Pflichten gegenüber der Bank kraft Gesetzes auf den beziehungsweise die Erben über. Die Bank kann daher ihre Verpflichtungen aus dem Bankbeziehungsweise Girovertrag nur noch durch Leistung an oder nach Weisung der Erben schuldbefreiend erfüllen. Hatte der Kunde einem Dritten eine transmortale Kontenvollmacht erteilt, bleibt sie bis zu einem etwaigen Widerruf der Erben wirksam. Ebenso bleibt auch bei einem "Oder-Konto" die (alleinige) …

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