Die Förderbank als Full-Service-Förderdienstleister

Dr. Axel Nawrath, Foto: L-Bank

Dass Förderkredite das wichtigste Instrument einer Förderbank sind und auf absehbare Zeit auch bleiben sollten, steht für den Autor außer Frage. Aber auch die auf den ersten Blick weniger naheliegende vierte Säule des Förderansatzes seines Hauses, nämlich Dienstleistungen für Ministerien in der Bewirtschaftung von Finanzhilfen und Zuschussprogrammen zu erbringen, hält er für eine enorm wichtige Komponente. In der Förderpraxis besonders sichtbar wird dieser Bereich im Bereich des Elterngeldes. Zur möglichst effizienten und schnellen Abwicklung wurde im Frühjahr dieses Jahres ein Online elterngeldantrag zur Nutzung freigeschaltet, der sehr schnell eine breite Akzeptanz findet. Als mehr als angenehmen Nebeneffekt des Engagements seines Hauses im Massengeschäft Elterngeld wertet der Autor eine spürbare Steigerung des Bekanntheitsgrades sowie den Lerneffekt dieses Geschäftsfeldes für andere Produkte und Prozesse auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung des gesamten Spektrums ihrer Förderangebote. (Red.)

Im Fördergeschäft setzt die L-Bank auf ihr Vier-Säulen-Modell. Mit Förderkrediten zur Wirtschafts-, Wohnraum- und Infrastrukturfinanzierung, Wirtschaftsförderung durch Eigenkapitalvergabe, durch Gewerbeimmobilienbau durch Standortentwicklung sowie Förderung durch Ausreichen von Finanzhilfen unterstützt sie die Landesregierung bei der Gestaltung der Zukunft Baden-Württembergs.

Obwohl hierbei der Förderkredit weiterhin das wichtigste und anreizökonomisch stärkste Instrument im Werkzeugkasten einer Förderbank ist und auf absehbare Zeit auch bleiben sollte, sind Dienstleistungen für Ministerien in der Bewirtschaftung von Finanzhilfen und Zuschussprogrammen für Förderbanken eine wichtige Förderkomponente - durchaus auch unter strategischen Aspekten (Abbildung 1).

Mit den angebotenen Fördervarianten hat sich die Bank als dienstleistungsstarker Komplettanbieter im Bereich der Förderung positioniert - und diese Dienstleistungsstärke beweist sie sowohl bei der Breite des Dienstleistungsangebots als auch bei der Anzahl der in Summe "bedienten" Kunden: Jahr für Jahr erbringt sie für mehr als 160 000 Förderkunden in Baden-Württemberg eine Förderdienstleistung.

Breites Anwendungsspektrum der Finanzhilfen

Bei der Ausreichung von Finanzhilfen ist die L-Bank bei einer Vielzahl von Förderprogrammen eingebunden. Insgesamt sind es mehr als 70 Finanzhilfeprogramme, bei denen sie als Förderdienstleister für die Vergabe von Landes-, Bundesund EU-Mitteln tätig wird. Der kräftige Anstieg der Finanzhilfen im Jahr 2018 auf ein Gesamtvolumen von 2,72 Milliarden Euro - gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 28 Prozent - zeigt die Attraktivität der Dienstleistung. Die Verwendungszwecke reichen von Maßnahmen zur Schonung der Umwelt bis zu familienpolitisch motivierten Anreizen.

Sie umfassen so unterschiedliche Sachverhalte wie die Förderung von stationären, netzdienlichen elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Fotovoltaikanlage - mit der die Belastung der Verteilnetze gesenkt und damit die Leistungsfähigkeit der Stromversorgungskette erhöht wird -, die Zuschüsse für die Beschaffung von Elektrolastenrädern, die den Umstieg auf eine umweltfreundliche Beförderungspraxis unterstützen oder die Sprachförderung von Kindergartenkindern, die beim Erwerb der deutschen Sprache besondere Unterstützung benötigen.

Gemeinsam ist allen Maßnahmen, dass die Zuschussmittel der L-Bank vom Land oder dritter Seite im Rahmen einer Auftragstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. In Abstimmung mit dem Fördergeber übernimmt die Bank mit ihrer institutionellen Förderinfrastruktur gegen eine kostendeckende Provision Teilschritte oder die komplette Durchführung des Förderverfahrens. Von der Beratung bei der Antragsstellung über die Bewilligung und Prüfung bis zur Auszahlung setzt sie die Wünsche des Landes um.

Dabei werden die verwaltungstechnischen Ressourcen des Landes, wo immer möglich, eingebunden und damit sichergestellt, dass Fördermittel mit dem geringstmöglichen verwaltungstechnischen Gesamtaufwand ausgereicht werden. Als Förderbank sind dabei die Parameter Kostenneutralität und Kostentransparenz wichtige Leitplanken im vielgliedrigen Beziehungsgeflecht mit den Auftraggebern, den Ministerien des Eigentümers, des Landes Baden-Württemberg.

Integration in die bestehende Prozesslandschaft

Gerade in den letzten Jahren ist dabei viel in Bewegung gekommen. Digitale Marktplätze, Vertriebs- und Serviceplattformen ermöglichen ein schnelleres und flexibleres Eingehen auf Kundenwünsche. Die L-Bank nutzt diese Möglichkeiten konsequent: Kundenschnittstellen und Prozesse werden überall dort, wo es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, digitalisiert. Und bei der Informationsspeicherung ist sie dabei, mit der E-Akte die Potenziale der Digitalisierung konsequent zu nutzen. Dabei werden die Überlegungen und Anforderungen des Eigentümers genauso berücksichtigt wie die der Geschäfts- und Kooperationspartner, von deren Mitwirkung häufig die Effizienz des Gesamtpakets abhängt.

Für die Finanzhilfen ist der digitale Wandel in der Landesverwaltung ein wesentlicher Anknüpfungspunkt. E-Akte und E-Government sind zentrale Themen der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Dabei ist der Aufbau des gemeinsamen Serviceportals service-bw.de für alle Landesbehörden und Kommunen ein wichtiger Meilenstein.

Über dieses Portal soll ein barrierefreier Zugang zu möglichst vielen Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht und so eine zentrale Schnittstelle zwischen Bürgern und Verwaltung etabliert werden. Die Bank flankiert diese Digitalisierungsbemühungen des Landes und hebt gemeinsam informationstechnische Synergien.

Vergabe von Elterngeld als größter Einzelposten

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie rückt zunehmend in den Mittelpunkt der Familienpolitik. Transferleistungen wie Kindergeld und Elterngeld erweitern die Möglichkeiten der jungen Familien in der besonders prägenden ersten Entwicklungsphase des Kindes ohne Einkommensängste mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen. Mit der Einführung des Elterngeldes im Jahre 2007 wurde entschieden, dass in Baden-Württemberg der Verwaltungsvollzug zentral durch die L-Bank durchgeführt wird. Zugleich wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die zur Durchführung des Bundes- und Landeserziehungsgeldes eingesetzten und bereits vorhandenen eigenständigen Verwaltungsverfahren kontinuierlich weiterentwickelt und an die landesspezifischen Gegebenheiten angepasst werden konnten.

Die L-Bank als der zentrale Förderdienstleister des Landes unterstützt seither die optimale Nutzung des Elterngelds mit ihren Informationsangeboten sowie ihrem Service-Center und sorgt für schnelle Entscheidungs- und Abwicklungsprozesse. Die beachtliche Zahl von jährlich über 300 000 telefonischen Beratungen in dem Service-Center Familienförderung unterstreicht, dass die baden-württembergischen Eltern gut betreut werden. Und auch die Bearbeitungsprozesse stimmen: Trotz einer zunehmend aufwendigeren Antragsbegleitung und -bearbeitung sowie den durch die höhere Geburtenrate gestiegenen Antragszahlen, ist die Bearbeitungsdauer mit durchschnittlich rund 30 Tagen bis zum Erstbescheid im Bundesvergleich besonders niedrig.

Die Antragstellung wurde in Baden-Württemberg in den letzten gut zwei Jahren von einem Ausfüllassistenten unterstützt. Antragsteller konnten am Ende einer Fragestrecke das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und dieses der L-Bank zusammen mit den notwendigen Nachweisen übersenden. Diese Form der Antragstellung wurde von rund einem Drittel der Antragsteller in Anspruch genommen. Baden-Württemberg war hier unter den Vorreitern - diese Form der Unterstützung entspricht im Wesentlichen der ersten Ausbaustufe von Elterngeld Digital des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die seit Ende letzten Jahres für die Länder Berlin und Sachsen im Rahmen einer Pilotphase angeboten wird.

Elterngeld: effiziente Onlinebeantragung

In Sachen digitaler Kundenorientierung hat die L-Bank in der Zwischenzeit einen weiteren wichtigen Schritt nach vorn gemacht. In enger Abstimmung mit dem Landessozialministerium und einer partnerschaftlichen Kooperation mit dem Innenministerium wurde für das Elterngeld ein Onlineantrag umgesetzt. Der Schlüssel für die Weiterentwicklung des bereits aktuell teilautomatisierten Prozesses ist die Integration des Servicekontos von service-bw.de in den Antragsprozess.

Die digitale Weiterentwicklung des Elterngelds folgt der Maßgabe von § 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG), das Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 über Verwaltungsportale abzuwickeln. Mit dem Serviceportal service-bw.de wurde die technologische Grundlage für Onlineservices zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und der Verwaltung im Land geschaffen.

Seit April 2019 ist der neue Onlineelterngeldantrag zur Nutzung freigeschaltet. Dabei wird der Antragsteller Schritt für Schritt durch den Onlineantrag geführt. Die Daten können jederzeit zwischengespeichert werden. Sobald die Angaben vollständig erfasst sind, werden die personalisierten Antragsunterlagen und eine Liste mit den beizufügenden Unterlagen dem Antragsteller im Servicekonto von service-bw.de zur Verfügung gestellt. Das vereinfacht den Prozess für die Antragsteller, nutzt aber auch dem Serviceportal des Landes: Die hohe Zahl der Nutzer macht das Portal auch für andere Verwaltungsdienstleistungen zu einer gefragten Anlaufstelle (Lock-in-Effekt).

Das Vereinfachungspotenzial ist enorm - die L-Bank hat im Auftrag des Landes im Jahr 2018 mehr als 147 000 Elterngeldanträge und damit 3 Prozent mehr als im Vorjahr bewilligt. In Summe wurde nahezu eine Milliarde Euro Elterngeld zugesagt (Abbildung 2). Die Akzeptanz der elektronischen Antragstellung über das Verwaltungsportal service-bw.de - und damit die Ausschöpfung des Rationalisierungspotenzials - entwickelt sich sehr gut: Bereits nach einem knappen halben Jahr werden fast 40 Prozent der Anträge online gestellt.

Steigender Bekanntheitsgrad durch echtes Massengeschäft

Was macht denn eigentlich die L-Bank ...? In Baden-Württemberg heißt es auf diese Frage dann oft: "Die L-Bank ist für das Elterngeld zuständig und das läuft richtig gut und problemlos." Die Bank hat durch die Finanzhilfen und insbesondere das Elterngeld ihren Bekanntheitsgrad in der Fläche und bei vielen Kundengruppen enorm gesteigert. Und aus den guten Noten, die sie bekommt, resultiert auch eine positive Verankerung im Land: Baden-Württemberg hat eine kompetente Förderbank, die nah, schnell und modern-digital für seine Bürger ist. Dadurch hat die Bank die Erfahrung gemacht, dass vielfältiger und intensiver Kontakt ausstrahlt. Wenn es um Förderung geht, schaut man auf ihrer Internetseite vorbei!

Eine solche strategische Positionierung ist selbstverständlich nicht ohne Risiko für die Reputation der Förderbank. Das hat sie insbesondere in der hektischen Anfangszeit nach der Geburt des Elterngeldes schmerzhaft erlernt. Der Eigentümer, das Land Baden-Württemberg, und seine Förderbank selbst haben also auch eine intrinsische Motivation, einen guten Job für die Bürger des Landes zu machen. Die vielen Kontakte im Geschäft mit Finanzhilfen haben aber noch einen weiteren strategischen Vorteil: Das Elterngeld ist das einzige Tätigkeitsfeld, in dem die L-Bank als regionale Förderbank echtes "Massengeschäft" betreiben. Dabei kann sie auch viel lernen für andere Produkte und Prozesse - gerade mit Blick auf eine weitere Digitalisierung ihrer Förderangebote und -services.

Dr. Axel Nawrath Vorsitzender des Vorstands, L-Bank, Karlsruhe
Dr. Axel Nawrath , Vorsitzender des Vorstands, L-Bank, Karlsruhe

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