Die Eigenmittelunterlegung von Infrastrukturinvestitionen nach Art. 501a CRR II

Konstantin Pieper, Foto: K. Pieper

Entsprungen aus dem Anliegen, EU-weit zusätzliche Finanzierungsmittel für den "Green Deal" zu mobilisieren, traten mit wesentlichen Teilen der CRR II kürzlich neue Bedingungen für Finanzierungen in Kraft, die Instituten unter anderem erweiterte Risikopositionen gegenüber kleineren und mittleren Unternehmen erlauben sowie die Finanzierung von Infrastrukturprojekten unter bestimmten Bedingungen privilegiert. Am Beispiel der Finanzierung einer Solar- oder …

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