Drei Herausforderungen der Banken auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit

Mario Siemensmeyer, Foto: Sopra Steria

Nachhaltigkeit im Finanzwesen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Verbraucher erwarten nachhaltige Finanzprodukte, die Regulatorik drängt auf eine stärkere Berücksichtigung der sogenannten ESG-Risiken bei Banken. Doch es gibt drei wesentliche Herausforderungen, die es für die Banken zu bewältigen gilt, um die regulatorischen Anforderungen umzusetzen: fehlende Definitionen, fehlende ESG-Daten sowie die fehlende Awareness und die fehlenden Strukturen in den eigenen Organisationen. (Red.)

Schmelzende Polkappen, steigende Meeresspiegel, veränderte Temperaturen und eine Zunahme extremer Wetterereignisse - die Folgen des Klimawandels sind weltweit zu beobachten. Spätestens seit dem Pariser Klimaabkommen und den Rufen der "Fridays for Future"-Bewegung steht Nachhaltigkeit auf den oberen Plätzen der Agenda von Verbrauchern und Entscheidern.

Nachhaltigkeit in all ihren Facetten ist gefragt - vom Einzelhandel1) über den Mobilitätssektor bis hinein in die sozial- und wirtschaftspolitischen Gestaltungsprozesse. So wächst die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten nicht nur im Textil- und Lebensmittelbereich, sondern zunehmend auch im Finanzsektor. Über nachhaltige Investmentfonds und Mandate wurden 2020 in Deutschland mehr als 248 Milliarden Euro verwaltet. Zum Vergleich: 2010 belief sich der Wert nach Zahlen des Forums Nachhaltige Geldanlagen noch auf lediglich 16,9 Milliarden Euro.2)

Insbesondere der Aktionsplan der EU-Kommission "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" als Teil des europäischen "Green Deal" hat die Bestrebungen innerhalb der Finanzdienstleistungsbranche vorangetrieben, das Thema im eigenen Produkt- und Dienstleistungsportfolio zu verankern. Zugleich soll sich das Finanzsystem nach dem Willen der Aufsichtsbehörden auch insgesamt nachhaltiger aufstellen - und das bedeutet, dass Finanzdienstleister die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) in Zukunft stärker zu berücksichtigen haben.

Auch wenn der Klimawandel zwar oftmals besonders prominent im Fokus steht, sind die ESG-Kriterien tatsächlich sehr viel weitreichender und betreffen auch soziale Fragen sowie eine gute Unternehmensführung. Wurden diese Dimensionen bislang eher vernachlässigt, rücken sie durch regulatorische Rahmenwerke wie den kürzlich veröffentlichten Report der European Banking Authority (EBA) nun in den Vordergrund.3)

Abbildung 1: ESG-Definitionen der EBA Quelle: Sopra Steria
Abbildung 1: ESG-Definitionen der EBA Quelle: Sopra Steria

Tragende Rolle des Finanzsektors

Der Finanzsektor kann für jedes dieser Kriterien eine Schlüsselrolle spielen. So beziffern die Vereinten Nationen den Betrag, der gegenwärtig noch fehlt, um die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele4) zu erreichen, auf 2500 Milliarden US-Dollar5) - Geld, das vor allem durch eine Allokation von Anlegergeldern bereitgestellt werden könnte. Dem Finanzsektor wird somit eine richtungsweisende Steuerungsfunktion für das Kapital zuteil. Zugleich sollen ESG-Risiken zukünftig aber auch von den Instituten selbst identifiziert, gemessen und gesteuert werden. Eine Herkulesaufgabe, die nicht nur das Risikomanagement der Institute, sondern die ganze Unternehmensorganisation herausfordert.

Nachhaltigkeit ist somit in zweierlei Hinsicht für Banken bedeutsam: Um die Nachfrage der Kunden künftig angemessen befriedigen und sich gegenüber Wettbewerbern weiter differenzieren zu können, müssen Kreditinstitute die ESG-Kriterien sachgerecht in das eigene Produkt- und Lösungsportfolio integrieren und transparent machen. Nur so können sie ihr Geschäftsmodell langfristig stabilisieren und weiterentwickeln. Gleichzeitig ist die Auseinandersetzung mit Fragen der Nachhaltigkeit wichtig, um regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Insbesondere das Risikomanagement steht vor der Herausforderung, diese neue Dimension abzubilden und Steuerungsimpulse für eine nachhaltige Gesamtbankstrategie zu setzen.

Besonders drei Aufgaben gilt es für Finanzdienstleister in absehbarer Zeit zu bewältigen.

1. Unklare Definitionen- und Identifikationsmöglichkeiten für das ESG-Risiko: Um Risiken zu messen und in ein Steuerungskonzept einbauen zu können, müssen diese zunächst identifiziert werden. Eine allgemeingültige und harmonisierte Definition des ESG-Risikos ist hierfür notwendig. Allerdings gibt es derzeit eine Vielzahl von Definitionen von ESG-Risiken (unter anderem von der EZB beziehungsweise EBA, der Europäischen Kommission und der Task Force on Climate-related Financial Disclosure), die teilweise sehr unscharf und nicht gleichlautend sind. Die EBA hat dabei in ihrem aktuellen Report eine Diskussionsgrundlage geschaffen, die den Instituten als Leitlinie dienen kann.6)

Keine eigene Risikoart

Gemäß der EBA-Definition sind ESG-Risiken nicht als eigene Risikoart zu verstehen, vielmehr materialisieren sie sich über die klassischen Risikoarten. Es ist daher notwendig, die Auswirkungen der ESG-Faktoren auf die klassischen Risikoarten genau zu analysieren und über Parameteranpassungen entsprechend zu berücksichtigen. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass die ESG-Risikotreiber sich wechselseitig beeinflussen, was die Komplexität der Risikomodelle steigert. Für sich genommen wird bei den Umweltrisiken zwischen physischen und transitorischen Risiken unterschieden:7)

Physische Risiken - Als physische Risiken gelten sowohl Extremwetterereignisse und deren Folgen als auch langfristige Klima- und Wetteränderungen. Die sich daraus ergebenden Folgen wirken sich auf die Kontrahenten und die Assets einer Bank aus und können so finanziell auf das Institut einwirken.

Transitionsrisiken - Transitionsrisiken ergeben sich aus dem Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft. Beispielsweise können diese aus politisch motivierten Veränderungen resultieren, etwa wenn fossile Brennstoffe gezielt verteuert und Umweltabgaben eingeführt werden. Darüber hinaus zählen auch sich ändernde Kundenpräferenzen dazu. Solche Veränderungen können negative finanzielle Auswirkungen auf die Parteien oder die Assets eines Instituts haben.

Ein Unternehmen, dessen Geschäftsmodell auf einer Produktion fußt, die mit hohen CO2-Emissionen einhergeht, muss bei einem Verbot entsprechender Produktionsmethoden ein Transitionsrisiko auf sich nehmen. Hat es sein Unternehmensgebäude in einem Hochwassergebiet gebaut, ist es möglicherweise auch einem physischen Risiko ausgesetzt. Wichtig ist: Diese ESG-Risiken materialisieren sich in den Instituten über die klassischen Risikoarten. Beispielsweise trägt ein Landwirt, dessen Anbaugebiet zunehmend von Dürreperioden betroffen ist, vermutlich ein höheres Kreditrisiko. Die Aktien eines Herstellers von Verbrennungsmotoren besitzen womöglich ein höheres Marktrisiko. Dabei lassen sich verschiedenste ESG-Faktoren aufzeigen, die in die klassischen Risikoarten hineinspielen.

Erst vor wenigen Wochen hat die Europäische Zentralbank (EZB) unter Führung von Präsidentin Christine Lagarde gemeinsam mit dem Europäischen Systemrisikorat (ESRB) einen Bericht8) zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den europäischen Finanzsektor vorgelegt und damit die Relevanz der individuellen ESG-Risikotreiber betont. Demnach entfallen rund 30 Prozent der Kreditvergabe der Banken im Euroraum auf Nichtfinanzunternehmen, die aufgrund von mindestens einem ESG-Risikofaktor einem hohen oder einem zunehmenden Risiko ausgesetzt sind. Gleichzeitig machen die klimarelevanten Sektoren 52 Prozent des Kreditportfolios der Banken aus und wären damit beispielsweise massiv von Transitionsrisiken betroffen.

Helfen bei der Identifikation von ESG-Risiken soll die Verordnung zur EU-Klimataxonomie, indem sie Anlegern und Finanzmarktakteuren aufzeigt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und welche nicht. Damit einhergehend werden von der EU neue Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer durch die Corporate Sustainability Reporting Directive9) ins Spiel gebracht, um die Vorgaben der bisherigen Non-Financial Reporting Directive zu ergänzen. Die erweiterten Offenlegungspflichten verpflichten Unternehmen, ausgewählte nachhaltigkeitsbezogene Aspekte in ihre Berichterstattung aufzunehmen. In Verbindung mit einem einheitlichen Klassifikationssystem soll die Identifikation und Vergleichbarkeit möglicher ESG-Risiken aufseiten der Institute so erleichtert werden.

Eingeschränkte Perspektive auf Klimawandel

Die Taxonomieverordnung nimmt explizit allerdings nur das Themenfeld des Klimawandels in den Fokus und auch die EBA gibt zu, dass die klimabezogenen ESG-Faktoren wesentlich griffiger, allgemein akzeptierter und leichter zu quantifizieren seien. Das S und das G - also soziale Aspekte und Fragen der Governance - bleiben hingegen weitestgehend außen vor. Gleichzeitig bemängeln Branchenvertreter jedoch auch, dass die Taxonomie in erster Linie nur kapitalmarktorientiert sei und sich somit nicht eins zu eins auf das Kreditgeschäft übertragen ließe.10) Mit anderen Worten: Der Blick auf ESG-Risiken, wie er sich aus den Verordnungen ergibt, ist stark eingeschränkt und die Dimensionen "Social" und "Governance" erscheinen zunehmend diffus.

Trotz der derzeit hohen Regulierungsdynamik und der vielen Definitionen, welche von den Behörden und anderen Organisationen veröffentlicht werden, dürfen Banken das Thema dennoch nicht schleifen lassen. Tatsächlich fordern die Aufsichtsbehörden, dass für die S- und G-Aspekte die Banken eigene Vorschläge für entsprechende Definitionen und Maßnahmen erarbeiten sollen. Ein Beispiel liefert die Befragung der nationalen Aufsichtsbehörden durch die EU-Kommission, bei der es darum ging, die Relevanz verschiedener Makrothemen hinsichtlich der ESG-Risiken zu benennen und zu priorisieren. Viele der Aufsichtsbehörden verwiesen jedoch darauf, dass dies kaum möglich sei, da die Relevanz unter anderem vom jeweiligen Geschäftsmodell der Banken abhänge.11)

Daten gewinnen große Bedeutung

Die Banken sollen also selbst aktiv werden und in einem risikobasierten Ansatz für das Institut relevante Risikotreiber identifizieren. Hierbei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Der Topdown-Ansatz umfasst die aggregierte Sicht anhand von bestimmten Dimensionen. Fragestellungen in diesem Kontext sind beispielsweise: Welche Risikokonzentrationen gibt es in meinen Assetklassen, Branchen oder bei meinen Kunden? Ein Ergebnis könnte sein, dass der CO2-Fußabdruck meines Depots A sehr hoch ist. Des Weiteren gibt es auch Bottomup-Ansätze, welche aber eine hohe Qualität und Granularität von Daten voraussetzen, die so meist nicht gegeben sind.12)

2. Schwierige Messbarkeit und fehlende Daten: Auch Daten spielen für die Bewertung eine wesentliche Rolle. Die Bewertung und Messbarkeit von Risiken steht und fällt mit der Datenverfügbarkeit und Datenqualität. Die Vorschläge zu Bewertungsmethoden seitens der EBA umfassen im Wesentlichen Scoring-Ansätze (Exposure Method) sowie Stress- beziehunsgweise Sensitivitätsanalysen (Risk Framework Method), welche allesamt eine hohe Datenqualität erfordern, um valide Ergebnisse zu erzielen. Zwar sind einige Umweltdaten durchaus messbar und für das Risikomanagement der Banken verfügbar (zum Beispiel CO2-Ausstoß, Energie-, Flächen- und Rohstoffverbrauch), doch stellt sich die Situation spätestens beim Blick auf soziale Fragen oder die Governance komplizierter dar.

Natürlich lassen sich für die Kategorien S und G objektive Kriterien finden - beispielsweise Zertifikate, die die Einhaltung bestimmter Arbeitsstandards bescheinigen -, und doch handelt es sich letztlich um einzelne ausgewählte Kriterien, die kein vollständiges Bild von der Situation beim jeweiligen Unternehmen zeichnen. Die OECD kritisierte daher zuletzt durchaus treffend, dass es nicht unbedingt an Daten fehle, sondern dass das Problem vielmehr darin liege, dass diese nicht vergleichbar oder leicht überprüfbar seien.13)

Mehr Standardisierung

Eine Lösung könnten standardisierte und allgemeingültige Offenlegungspflichten sein. Bisher stehen vor allem größere Unternehmen im Fokus, viele kleinere und mittlere Unternehmen müssen dagegen entsprechende Informationen nur in einem sehr viel geringeren Umfang bereitstellen. Diesen Gap könnten allgemeingültige Offenlegungspflichten schließen. Eine weitere Lösung könnten externe Datenlieferanten sein, doch auch die sind ihrerseits auf Unternehmensinformationen angewiesen und können somit im Ergebnis nur die Daten für einen Teil der Bankkunden abbilden.

Dies führt zu der Erkenntnis, dass die Banken abermals selbst gefragt sind. Kompetenzen bestehen bei den Instituten insoweit, als sie im Kreditgenehmigungsprozess ebenfalls bereits eine Reihe von Daten ihrer Kunden erheben müssen. Allerdings dürfte das Informationsbedürfnis der Institute beim Thema ESG jenes für die Kreditgenehmigung nochmals deutlich übersteigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich eine valide Quantifizierung von ESG-Risiken derzeit noch als große Herausforderung dar. Daher argumentieren einige Branchenvertreter, dass kurzfristig nur qualitative Bewertungen von ESG-Risiken vorgenommen werden können.14)

3. Ausrichtung der Banksteuerung nach den ESG-Kriterien: Die zunehmende Bedeutung der ESG-Risiken und ihre Berücksichtigung im Risikomanagement müssen auch organisatorisch von den Banken aufgegriffen werden. Derzeit wird das Thema Nachhaltigkeit vor allem in den Corporate-Social-Responsibility-Abteilungen behandelt, was jedoch der ganzheitlichen Steuerung der ESG-Risiken nicht gerecht wird.

Abbildung 2: Dimensionen von ESG-Faktoren Quelle: Sopra Steria
Abbildung 2: Dimensionen von ESG-Faktoren Quelle: Sopra Steria

Durchgängige Berücksichtigung

Die EBA sieht hier die Schaffung einer ESG-Risikokultur ausgehend vom Management bis in die Fachabteilungen vor. Vom Unternehmensleitbild über die strategische Politik- und Geschäftsfeldplanung sowie die Risikostrategie bis hin zum Risk Appetite Framework und zum Reporting - überall gilt es die ESG-Risiken zu berücksichtigen und in die entsprechenden Prozesse mit einzubetten. Wichtig ist es dabei auch, Verantwortlichkeiten in der Organisation zu schaffen, damit eine ESG-Governance jederzeit gewährleistet ist. Eine wesentliche Schwierigkeit für den Planungs- und Strategieprozess: Insbesondere Klimarisiken materialisieren sich über einen eher langen Zeitraum, während der Zeithorizont der strategischen Planung der Banken sich nur über 3 bis 5 Jahre erstreckt.

Da sich die ESG-Risiken über die klassischen Risikoarten materialisieren, sind keine gesonderten ESG-Risiko-Abteilungen notwendig. Allerdings müssen die bestehenden Abteilungen geschult und gegebenenfalls ausgebaut werden. Das bedeutet nicht weniger als einen "War for Talents", da der Arbeitsmarkt (bislang) nur wenige Mitarbeiter mit den gefragten Skills und der notwendigen Expertise bereithält. Für die Banken bedeutet das: Sie müssen sich frühzeitig um die Schulung ihrer Mitarbeiter und das Anwerben der entsprechenden Fachkräfte bemühen.

Handlungsempfehlungen

Trotz der derzeit noch nicht harmonisierten Definitionen zu ESG-Risiken und deren Faktoren sollten sich Banken über die Materialität von ESG-Risiken ein erstes Bild machen. Hier bieten sich Top-down-Ansätze und der Start mit einer initialen nachhaltigkeitsbezogenen Risikoinventur an.

Grundsätzlich verfügen Banken bereits heute über die passenden Instrumente, um ESG-Risiken in das Risikomanagement zu integrieren. Um sie jedoch valide zu bewerten und zu quantifizieren, gibt es derzeit noch keine ausreichende Datenbasis in den Instituten. Trotzdem sollten Banken das Thema nicht außer Acht lassen. Es gilt, jetzt die Voraussetzungen für eine ESG-Risiko-Datenbasis zu schaffen - sei es durch interne Datenerhebungen oder das Sourcing von externen Dienstleistern. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ist man aber auf intern erhobene Daten angewiesen.

Organisatorisch müssen Rollen und Verantwortlichkeiten für das ESG-Thema im Institut definiert werden. Das ESG-Thema zieht sich bankintern durch sämtliche Abteilungen. Auch das Management muss eingebunden sein, um eine bankweite ESG-Governance herzustellen. Durch die Abbildung der ESG-Risiken in den klassischen Risikoarten ist es unerlässlich, in den bestehenden Abteilungen das notwendige Know-how aufzubauen. Da der Markt für ESG-Spezialisten noch relativ klein ist, gilt es bei Bedarf frühzeitig das Recruiting zu intensivieren.

Der erste Stresstest, der das Klima explizit in den Mittelpunkt stellt, soll bereits 2022 erfolgen. Klar ist zudem, dass das Nachhaltigkeitsthema weiterhin einen festen Platz auf der Regulatory Roadmap haben wird. Anfang des Jahres erst startete die EBA einen Konsultationsprozess für Offenlegungsstandards bezüglich des ESG-Risikos. Es ist also höchste Zeit zu handeln.

Fußnoten

1) https://einzelhandel.de/nachhaltigkeit-monitor, abgerufen am 6.7.2021.

2) FNG-Marktbericht-2021-online.pdf (forum-ng.org) abgerufen am 6.7.2021 3) https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2021/1015656/EBA%20Report%20on%20ESG%20risks%20man..., abgerufen am 5.8.2021.

4) https://sdgs.un.org/goals, abgerufen am 6.7.2021.

5) https://www.un.org/press/en/2019/dsgsm1340.doc.htm abgerufen am 6.7.2021.

6) https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2021/1015656/EBA%20Report%20on%20ESG%20risks%20man..., abgerufen am 5.8.2021.

7) https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.pdf;jsessionid=14E112200F99EA30A8D46087A2634635.1_cid502?__b..., abgerufen am 5.8.2021.

8) https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.climateriskfinancialstability202107~79c10eba1a.en.pdf, abgerufen am 1.7.2021.

9) https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en, abgerufen am 26.7.2021.

10) https://die-dk.de/media/files/2021-02-11_GBIC_DP_on_ESG_risks_management_and_supervision.pdf, abgerufen am 26.7.2021.

11) https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/201214-interim-study-esg-factors-banking_en.pdf, S. 94 f., abgerufen am 11.7.2021.

12) https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/201214-interim-study-esg-factors-banking_en.pdf, S. 30, abgerufen am 11.7.2021.

13) https://www.spglobal.com/marketintelligence/en/news-insights/latest-news-headlines/lack-of-standardized-esg-data-may-hide-material-risks-oecd-sa..., abgerufen am 3.7.2021.

14) https://die-dk.de/media/files/2021-02-11_GBIC_DP_on_ESG_risks_management_and_supervision.pdf, abgerufen am 26.7.2021.

Mario Siemensmeyer , Berater , Sopra Steria Next, Hamburg

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