Rechtsakte zu GLRG III

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen am 22. Juli 2019 erlassenen Rechtsakt zur dritten Reihe der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) veröffentlicht. Die im Rahmen der GLRG III durchgeführten Geschäfte sollen dazu beitragen, die günstigen Kreditvergabebedingungen der Banken zu bewahren und den akkommodierenden geldpolitischen Kurs der EZB zu stützen. Der Beschluss EZB/2019/21 vom 22. Juli 2019 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) legt die Bedingungen für eine Teilnahme an den GLRG-III-Geschäften sowie andere operative Aspekte fest. Ferner veröffentlichte die EZB den Beschluss EZB/2019/22 vom 22. Juli 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2016/10 über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG II). Mit diesem Rechtsakt wird die Mitteilungsfrist für freiwillige vorzeitige Rückzahlungen im Rahmen von GLRG-II-Geschäften geändert, um die Berechnung der Höchstbietungsbeträge für GLRG-III-Geschäfte zu erleichtern. Auch der unverbindliche Kalender sowie die Meldebögen zu den GLRG III sind erschienen.

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