Geldpolitische Beschlüsse (mit Zinsbeschlüssen)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

zfgk_2020-15_zentralbanken_tabelle01_vxl.jpg

Am 16. Juli 2020 beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent beziehungsweise bei 0,50 Prozent zu belassen.

Der EZB-Rat geht davon aus, dass die Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis festzustellen sei, dass sich die Inflationsaussichten im vorgegebenen Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 Prozent liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.

Darüber hinaus wurde beschlossen, die Ankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms, Pandemic Emergency Purchase Programme, (PEPP) mit einem Umfang von insgesamt 1 350 Milliarden Euro fortzusetzen. Die Ankäufe sollen zur Lockerung des allgemeinen geldpolitischen Kurses beitragen und dabei helfen, der pandemiebedingten Abwärtsverschiebung der projizierten Inflationsentwicklung entgegenzuwirken.

Die Ankäufe sollen auch weiterhin flexibel über Zeitverlauf, Anlageklassen und Länder hinweg durchgeführt werden. Dies ermögliche es dem EZB-Rat, Risiken für die reibungslose Transmission der Geldpolitik wirksam abzuwehren, heißt es in der Mitteilung. Die Nettoankäufe werden im Rahmen des PEPP mindestens bis Ende Juni 2021 und in jedem Fall so lange durchgeführt, bis die Phase der Corona-Krise der Einschätzung des EZB-Rats nach überstanden sei.

Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere werden mindestens bis Ende 2022 bei Fälligkeit wieder angelegt. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios werde in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird, wurde betont.

Die Nettoankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten, Asset Purchase Programme (APP), im Umfang von monatlich 20 Milliarden Euro zusammen mit den Ankäufen im Zuge des zusätzlichen vorübergehenden Rahmens in Höhe von 120 Milliarden Euro sollen bis zum Ende des Jahres fortgesetzt werden. Der EZB-Rat geht weiterhin davon aus, dass die monatlichen Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich sei, und dass sie beendet werden, kurz bevor mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen begonnen werde. Es ist beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem mit der Erhöhung der Leitzinsen begonnen wird, vollumfänglich wieder anzulegen, in jedem Fall so lange wie es erforderlich ist, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Der EZB-Rat plant zudem, weiterhin reichlich Liquidität über seine Refinanzierungsgeschäfte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere beim letzten Geschäft der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) war eine sehr hohe Inanspruchnahme der Mittel zu verzeichnen, wodurch die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen und private Haushalte unterstützt wird.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X