EZB: Satzungsänderung empfohlen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat Ende Juni 2017 eine Empfehlung zur Änderung des Artikels 22 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank erlassen. Der geänderte Artikel 22 hätte folgenden Wortlaut: "Die EZB und die nationalen Zentralbanken können Einrichtungen zur Verfügung stellen und die EZB kann Verordnungen erlassen, um effiziente und zuverlässige Verrechnungs- und Zahlungssysteme sowie Clearingsysteme für Finanzinstrumente innerhalb der Union und im Verkehr mit dritten Ländern zu gewährleisten."

Durch die Änderung würde die EZB mit einer eindeutigen rechtlichen Befugnis im Bereich zentrales Clearing ausgestattet. So könnte das Eurosystem jene Befugnisse ausüben, die in der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Überarbeitung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (European Market Infrastructure Regulation - EMIR) für Zentralbanken, die eine Währung ausgeben, vorgesehen sind. Eine dieser Befugnisse wäre eine wesentlich gewichtigere Rolle von ausgebenden Zentralbanken im Aufsichtssystem für zentrale Gegenparteien (Central Counterparties - CCPs), vor allem im Hinblick auf die Anerkennung und Beaufsichtigung systemrelevanter CCPs in Drittländern, die erhebliche Volumina an auf Euro lautenden Transaktionen verrechnen.

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen am EMIR-Rahmen wird das Eurosystem seine Aufgabe als Zentralbank, die den Euro ausgibt, weiter wahrnehmen und die Risiken überwachen und angehen können, die sich aus zentralen Clearingaktivitäten für die Durchführung der Geldpolitik, das Funktionieren der Zahlungssysteme und die Stabilität der Gemeinschaftswährung ergeben könnten. Die Empfehlung wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Artikels 22 übermittelt. Die Kommission wird eine Stellungnahme zu der Empfehlung abgeben.

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