Basiszinssatz zum 1. Januar 2015

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und hat seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger vom 31. Dezember 2014 veröffentlicht. Der Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Dezember 2014 beträgt 0,05 Prozent. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2014 um 0,10 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2014 hat 0,15 Prozent betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2015 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von minus 0,83 Prozent (zuvor minus 0,73 Prozent).

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