Bankenaufsicht

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Öffentlicher Leitfaden zur Festlegung von Verwaltungsgeldbußen. Am 22. Februar 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, einen Leitfaden zur Festlegung von Verwaltungsgeldbußen zu veröffentlichen. Darin werden die Grundsätze und Methoden für die Berechnung von Geldbußen dargelegt, die Banken bei Verstoß gegen Aufsichtsanforderungen auferlegt werden können. Dadurch wird die Transparenz der aufsichtlichen Grundsätze und Verfahren der EZB weiter erhöht. Der Leitfaden und die entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Beschluss der EZB zur Meldung von Finanzierungsplänen von Kreditinstituten. Am 1. März 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Beschluss (EU) 2021/432 (EZB/2021/7) zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1198 der Europäischen Zentralbank vom 27. Juni 2017 zur Meldung von Finanzierungsplänen von Kreditinstituten durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank, zu erlassen. Durch die Änderungen werden die Meldungen der nationalen zuständigen Behörden an die EZB angepasst und die Einhaltung der in den entsprechenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde enthaltenen aktuellen harmonisierten Definitionen und Vorlagen sichergestellt.

EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit. Am 9. März 2021 verabschiedete der EZB-Rat den EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2020 und genehmigte seine Veröffentlichung und Übermittlung an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission, die Euro-Gruppe und die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Der Bericht wurde am 23. März 2021 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Am selben Tag legte der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums den Bericht dem Europäischen Parlament vor.

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