Banken müssen Offenlegung verbessern

Quelle: pixabay.com

Die Europäische Zentralbank hat am 14. März 2022 eine aktualisierte Beurteilung der von den europäischen Banken erzielten Fortschritte bei der Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht. Die Offenlegung dieser Risiken ist im EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken vom November 2020 dargelegt. Obwohl es seit der ersten Beurteilung der EZB Ende 2020 Verbesserungen gegeben hat, erfüllt laut EZB keine Bank die aufsichtlichen Erwartungen vollständig. Die Regulierung der Offenlegung von klima- und umweltbezogenen Risiken soll in den kommenden Jahren immer strikter gehandhabt werden.

Dabei erwarten auch die Marktteilnehmer und die Öffentlichkeit zunehmend mehr Informationen. Die Banken müssen daher ihre Geschäftspraktiken unverzüglich anpassen. Die aktualisierte Beurteilung der EZB umfasste 109 direkt beaufsichtigte Banken und legte den Schwerpunkt auf Offenlegungen auf der höchsten Konsolidierungsebene. Die Bankenaufsicht untersuchte hierzu die aktuellsten bis zum 1. November 2021 verfügbaren öffentlichen Informationen der Banken sowie Dokumente, die Teil der 2021 durch die EZB abgefragten Selbsteinschätzung zu Klimarisiken waren. Im Vergleich zum vergangenen Jahr legen nun mehr Banken aussagekräftige Informationen zu Klima- und Umweltrisiken offen. So erklären inzwischen mehr als 70 Prozent der betrachteten Banken, wie ihr Vorstand diese Risiken überwacht; zuvor hatte dieser Anteil noch bei gut 50 Prozent gelegen.

Insgesamt ist das Maß an Transparenz jedoch noch immer nicht ausreichend. Etwa 75 Prozent der Banken machen keine Angaben dazu, ob Klima- und Umweltrisiken ihr Risikoprofil wesentlich beeinflussen. Und dies, obwohl rund die Hälfte dieser Institute gegenüber der EZB darauf hingewiesen hat, sich solchen Risiken ausgesetzt zu sehen. Zudem führen nahezu 60 Prozent der Banken in der Stichprobe nicht auf, wie sich transitorische oder physische Risiken auf ihre Strategie auswirken könnten. Auch die offengelegten zentralen Kennzahlen der Banken entsprechen nicht hinreichend den aufsichtlichen Erwartungen. Lediglich rund 50 Prozent der Institute veröffentlichen wichtige Leistungs- oder Risikoindikatoren zu klima- und umweltbezogenen Risiken. Darüber hinaus geben nur 15 Prozent der untersuchten Banken finanzierte Emissionen laut Scope 3 an. Dabei handelt es sich um Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Geschäftstätigkeit entstehen, einschließlich der Emissionen von Geschäftspartnern, die über Kreditportfolios verbunden sind.

Auch beschreiben viele Banken ihre Klima- und Umweltrisikoangaben nicht fundiert genug. So liefern beispielsweise nahezu 30 Prozent der Banken, die sich verpflichtet haben, ihre Risikopositionen mit dem Pariser Klimaschutzabkommen in Einklang zu bringen, keinerlei Informationen, um dies zu untermauern. Da sich immer mehr Banken Initiativen für Netto-Null-Emissionen anschließen, werden die Nutzer der von den Banken offengelegten Daten in immer stärkerem Maße präzisere Informationen über die Fortschritte der Banken und die daraus resultierenden Risiken verlangen, sollte den Instituten die Anpassung an das Klimaschutzabkommen nicht gelingen.

Die Aufsicht hat darüber hinaus von Banken umgesetzte Good Practices identifiziert, was die Anpassungsfähigkeit der Branche bestätigt. Eine Bank, die bis 2050 Netto-Null-Emissionen in ihrem Portfolio anstrebt, veröffentlichte zum Beispiel mehrere Zwischenziele und die Fortschritte, die in dieser Richtung erzielt wurden, sowie die zugrunde liegenden Methoden und Szenarien. Darüber hinaus informieren einige Banken mittels Dashboards über die Entwicklung ihres Kreditbestands in verschiedenen Transformationssektoren, wie etwa bei der Stromerzeugung, im Bereich Öl und Gas oder in der Automobilindustrie. Dies geschieht durch die Anwendung eines wissenschaftsbasierten Übergangspfads.

Die Europäische Zentralbank hat den Banken individuelle Feedback-Schreiben mit Erläuterungen der wichtigsten Mängel zukommen lassen und erwartet von ihnen, entschlossene Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Dies sollte den Banken auch dabei helfen, sich auf neue regulatorische Anforderungen vorzubereiten, wie beispielsweise die verbindlichen Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken gemäß Säule 3.

Die EZB wird die Offenlegungen der Banken zu den Klima- und Umweltrisiken Ende 2022 erneut überprüfen. Nachdem die EZB Klima- und Umweltrisiken in ihre Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2022 bis 2024 aufgenommen hat, führt sie im laufenden Jahr mehrere klimabezogene Auf sichtsaktivitäten durch. Dazu gehören der erstmalig angesetzte Stresstest zu Klimarisiken und eine thematische Überprüfung der Frage, wie Banken Klima- und Umweltrisiken in ihre Prozesse integrieren. Parallel dazu lässt die Europäische Zentralbank Klima- und Umweltrisiken schrittweise in ihre reguläre Aufsichtsmethodik einfließen, was sich letztlich auf die Eigenkapitalanforderungen der Säule 2 auswirken wird.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X