Änderungen bei der Nutzung externer Ratings

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am 19. Februar 2025 beschlossen, die Regeln für die Verwendung von Ratings externer Ratingagenturen (external credit assessment institutions - ECAIs) zu ändern. Künftig wird für Vermögenswerte des privaten Sektors, wie etwa unbesicherte Bankschuldverschreibungen, gedeckte Bankschuldverschreibungen sowie von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften begebene Wertpapiere, das zweitbeste Rating herangezogen. Dieser Beschluss gilt auch für vom …

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