Bankenchronik Ausgabe 20/2105

24. September 2015 bis 9. Oktober 2015

Die Helaba beteiligt sich als neuer Gesellschafter an der S-Country Desk GmbH, dem internationalen Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie will insbesondere ihre Kompetenzen im Südostasien-Geschäft zur Verfügung stellen und die Länderzuständigkeiten für Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand und Vietnam übernehmen. Die daraus resultierenden Akti vitäten werden über die Repräsentanz der Helaba in Singapur koordiniert. Die S-Country Desk GmbH wird von den deutschen Großsparkassen, der Deutschen Leasing und der Deutschen Factoring getragen. Neben der nun dazugestoßenen Helaba sind auch die Landesbank Berlin, die Nord-LB, die Bayern-LB, die Landesbank Saar und die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt.

Mit dem Service werden kleine und mittelständische Firmenkunden der Sparkassen bei der Erschließung neuer Märkte weltweit begleitet. Ansprechpartner für das Unternehmen soll dabei immer die regionale Sparkasse bleiben.

Die KfW hat die Anfang September 2015 mit einem Volumen von 300 Millionen Euro gestartete Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte auf der Basis des Programms Investitionskredit Kommunen (IKK) Ende September auf 500 Millionen Euro aufgestockt. Dabei unterstützt die Förderbank Städte und Gemeinden in Deutschland mit zinslosen Darlehen bei Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften. Die Kommunen können zwischen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt einheitlich 0,0 Prozent und wird für zehn Jahre festgeschrieben.

Die Ende September veröffentlichten Delegated Acts der EU-Kommission sehen für die europäische Versicherungswirtschaft bei Investitionen in die Infrastruktur deutlich erleichterte Eigenkapitalanforderungen vor. Nachdem sich zuvor auch die Versicherungsaufsicht der Europäischen Union EIOPA für niedrigere Quoten ausgesprochen hatte, erwartet die Branche mit den neuen Regelungen eine Senkung der Eigenkapitalanforderungen auf rund 30 Prozent beispielsweise bei Energie- oder Verkehrsprojekten.

Die Albis Leasing AG hat durch ihr Tochterunternehmen Albis HiTec Leasing AG zum 1. Oktober 2015 die ebenfalls in Hamburg ansässige Edeka Leasing GmbH übernommen. Die Leasinggesellschaft, die den selbstständigen Edeka-Einzelhändlern Finanzierungslösungen für handelsspezifische Objekte anbietet, soll künftig unter dem Namen LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH firmieren. Im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit Albis soll der Vertrieb zur Betreuung der Einzelhändler weiterhin von der Edekabank AG gesteuert werden. Letztere bleibt auch Refinanzierungspartner der LGH. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart. Alle Mitarbeiter der Edeka Leasing sollen entweder von der Edekabank oder von Albis übernommen werden.

Ende September 2015 hat die Sparkasse Düsseldorf angekündigt, binnen vier Jahren das Filialnetz von 64 auf 46 Geschäftsstellen ausdünnen zu wollen. Erreichen will das an der Bilanzsumme gemessen zu den zehn größten deutschen Sparkassen zählende Institut dieses Ziel durch die Aufgabe von fünf Standorten sowie die Umwandlung von 13 weiteren zu reinen SB-Filialen. Im Zuge der Maßnahme sollen 70 Stellen abgebaut und 15,5 Millionen Euro in einen neuen Privatkundenansatz investiert werden.

Die Berliner Volksbank steigt in den Markt der Beteiligungsfinanzierung von Start-ups ein und hat dazu eine Venture-Capital-Gesellschaft gegründet. Konkret will sich die Berliner Volksbank Ventures sowohl als Lead- oder auch Co-Investor an jungen Unternehmen beteiligen, die innovative Technologien für den Mittelstand und die Finanzwirtschaft entwickeln. Das Beteiligungsvolumen je Investment ist zunächst auf 250 000 bis 1 Million Euro festgelegt und auf Start-ups fokussiert, die ihre Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen haben. Folgeinvestitionen werden nicht ausgeschlossen. Für die erforderliche Markt- und Unternehmensanalyse ist die neue Gesellschaft eine Partnerschaft mit dem Berliner Venture-Capital-Dienstleister Redstone Digital eingegangen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA Anfang Oktober für ungültig erklärt (Rechtssache C-362/14). Nach dem Urteil des EuGH sind nationale Datenschutzbehörden an die Entscheidung der EU-Kommission vom Ende Juli 2000 bei ihrer Prüfung nicht gebunden, sondern befugt und verpflichtet, jede Übermittlung personenbezogener Daten in die USA selbst zu prüfen. Insbesondere die IT- und Rechtsabteilungen europäischer Unternehmen, also auch der Kreditinstitute, die personenbezogene Daten durch US-Unternehmen verarbeiten lassen oder konzernintern personenbezogene Daten mit US-Unternehmen austauschen, müssen damit Geschäftsprozesse, die den Transfer personenbezogener Daten in die USA beinhalten sach- und fachgerecht beurteilen.

Das Weltinstitut der Sparkassen und Retailbanken (WSBI - World Savings and Retailbanks Institute) hat Ende September gegenüber der Weltbank in einem Memorandum of Understandig eine Selbstverpflichtung für einen verbesserten Zugang zu Finanzdienstleistungen abgegeben. Die Vereinbarung unterstützt das strategische Ziel der Weltbank bis zum Jahr 2020 weltweit möglichst vielen Kunden einen Zugang zu Finanzdienstleistungen (UFA - Universal Financial Access) zu ermöglichen. Oberste Priorität sollen WSBI-Mitglieder haben, die in 17 der 25 Länder tätig sind, die die Weltbank als Fokusländer identifiziert hat. Dort befinden sich 70 Prozent der Menschen auf der Welt, die keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben. Gleichzeitig hat das WSBI zusammen mit seinen Mitgliedern das Ziel bekannt gegeben, bis Ende 2020 für insgesamt 1,7 (bisher 1,3) Milliarden Kunden weltweit ein Zahlungskonto zu führen.

Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) wollen ihren Mitgliedsinstituten zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Vorgaben für Dispositionskredite zum 21. März 2016 empfehlen, ihren Kunden künftig einen Hinweis zu geben, wenn diese ihren Dispositionskredit über drei Monate zu mehr als 50 Prozent in Anspruch genommen haben. Zudem soll der aktuelle Sollzinssatz für den Dispositionskredit aufgeführt und darauf aufmerksam gemacht werden, dass bei fortdauernder Inanspruchnahme des Dispositionskredites weitere Sollzinsen anfallen. Das Verfahren ist mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgesprochen. Zudem will die DK auf Einladung des BMJV an einem "Runden Tisch" mit Schuldnerberatungsstellen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. teilnehmen.

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