Der Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) hat den Beschluss des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlamentes (ECON) zur Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie CRD begrüßt, wonach Förderbanken in Europa künftig von der EU-Bankenregulierung ausgenommen werden können. „Wir sind zuversichtlich, dass im nun folgenden Trilog von Rat und Parlament unter Vermittlung der Kommission eine Lösung gefunden wird, damit die selbstständigen deutschen Förderbanken künftig einem effektiven und maßgeschneiderten nationalen Aufsichtsregime unterliegen und durch BaFin sowie Bundesbank beaufsichtigt werden. Förderbanken haben eine andere Eigentümerstruktur, ein anderes Geschäftsmodell und geringeres Risiko als Geschäftsbanken in den Büchern – die Regulierung sollte dem Rechnung tragen. Die Förderbankenausnahme von der CRD wäre deshalb eine logische Konsequenz“, so VÖB-Hauptgeschäftsführerin Iris Bethge.
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