Zum 1. Januar 2020 wird die Sicherungsgrenze des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent des jeweiligen Eigenkapitals der Bank angepasst. Das teilt der Verband heute mit. Da das Mindesteigenkapital einer Bank laut BdB in Deutschland bei 5 Millionen Euro liegt, seien bereits in diesem Fall pro Kunde weiterhin 750 000 Euro geschützt. In den meisten Fällen liege das Eigenkapital aber deutlich höher, sodass laut BdB auch nach der Anpassung private Kunden in vollem Umfang geschützt blieben.
„Der Schutz des privaten Kunden steht für den Einlagensicherungsfonds weiter im Vordergrund. Die Reformvorhaben stärken die Finanzkraft des Fonds“, sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. „Mit der geplanten Anpassung tragen wir der in den letzten Jahren deutlich gestiegen Eigenkapitalausstattung deutscher Banken Rechnung.“
Eine weitere Anpassung betrifft demnach ausschließlich Firmen und institutionelle Kunden. Für diese werden laut BdB ab dem 1. Januar 2020 Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten nicht mehr geschützt. Private Kunden und Stiftungen bleiben laut BdB von dieser Regelung ausgenommen. Die in den Jahren 2011 und 2017 beschlossenen Reformen des Einlagensicherungsfonds sind damit laut Meldung nahezu abgeschlossen. In einem letzten Schritt wird ab dem Jahr 2025 die Sicherungsgrenze auf 8,75 Prozent abgesenkt. Die gesetzliche Einlagensicherung, die Guthaben bis zu 100 000 Euro schützt, bleibt von diesen Änderungen unberührt. Die Banken werden laut BdB ihre Kunden in den nächsten Wochen über die anstehenden Anpassungen des Einlagensicherungsfonds informieren.