Die BaFin hat gegen die N26 Bank GmbH auf Grundlage des § 56 Abs. 1 Nr. 69 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) Bußgelder in Höhe von 4,25 Millionen Euro festgesetzt. Das teilte die Behörde jetzt erst mit. Der Bescheid stammt bereits vom 25. Juni dieses Jahres und ist seit dem 15. Juli 2021 rechtskräftig. Er bezieht sich auf Sachverhalte aus den Jahren 2019 und 2020.
Bereits am 20. Mai 2019 hatte die BaFin gegenüber der N26 Bank interne Sicherungsmaßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet und die Bank aufgefordert, eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen. (unsere Meldung)
In einer Pressemitteilung von N26 zu der Maßnahme der Aufsicht heißt es, das Bußgeldverfahren sei abgeschlossen und das Bußgeld fristgerecht bereits am 14. Juli 2021 von der N26 Bank GmbH bezahlt worden. Alle von der BaFin geforderten Maßnahmen zur Verbesserung von rechtzeitigen Meldungen verdächtiger Aktivitäten seien bereits vollumfänglich umgesetzt. Weiter heißt es: „Insbesondere in den vergangenen Monaten haben wir zahlreiche weitreichende Maßnahmen ergriffen sowie Strukturen und Prozesse etabliert, die den höchsten Standards entsprechen und gleichzeitig neue Standards in der Branche setzen.“