Die Berliner Neobank N26 muss gemäß einer Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr starkes Wachstum drosseln. Denn insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement sehe die Bankenaufsicht erhebliche Mängel. Diese seien im starken Wachstum von N26 begründet, weshalb eine Begrenzung erfolge. Konkret heißt das für die Bank, dass sie nur noch maximal 50 000 Neukunden pro Monat hinzugewinnen darf. Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500 Millionen Euro betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen die Neobank tätig ist.
Die BaFin hat darüber hinaus angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder „eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken für die operationelle Resilienz einzudämmen." Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter werde die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen.
Damit nimmt die BaFin die Berliner N26 weiter an die kurze Leine. Bereits am 20. Mai 2019 hatte die Aufsicht gegenüber der N26 interne Sicherungsmaßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet und die Bank aufgefordert, eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen. Und erst Ende September 2021 musste die Neobank ein 4,5 Millionen schweres Bußgeld für Verstöße bei Geldwäsche-Präventionen bezahlen.