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Zentralbanken: Getrennte Eonia- und Euribor-Panels

Der EZB-Rat hat Ende Mai die Entscheidung von Euribor-EBF begrüßt, getrennte Eonia- und Euribor-Panels einzuführen; damit sollen die Banken darin bestärkt werden, sich dem Umfang ihrer Aktivitäten und ihrer Kenntnisse der Marktsegmente entsprechend den Referenzzinssatzpanels (erneut) anzuschließen. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung legt die EZB den Banken dringend nahe, in den Referenzzinssatzpanels zu bleiben Beziehungsweise sich diesen (erneut) anzuschließen, um eine angemessene Beteiligung sicherzustellen. Nur dann können die Referenzsätze ihren Zweck, die Entwicklung an den Märkten adäquat widerzuspiegeln, erfüllen.

Referenzzinssätze wie der Eonia und der Euribor werden vom Rat für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet, darunter auch die Durchführung der Geldpolitik, für besonders bedeutsam gehalten. Die Verfügbarkeit verlässlicher Referenzsätze stärke die Krisenfestigkeit des Finanzsystems, indem den Marktteilnehmern je nach ihren Bedürfnissen verschiedene Zinssätze bereitgestellt werden. Es sei notwendig, die Kontinuität und Repräsentativität solcher wichtigen Referenzzinssätze zu gewährleisten, um Störungen der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu vermeiden, während die Festsetzung der Referenzsätze sowie der Regulierungsrahmen überarbeitet werden.

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