Vermerkt

Zentralbanken - Gerichtsentscheidung zur Bargeldversorgung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Anfang Mai 2007 die Klage der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) gegen die Deutsche Bundesbank abgewiesen. Die Notenbank sieht sich damit in ihrer Rechtsauffassung und Einschätzung ihrer öffentlichen Verantwortung für das Bargeld bestätigt: Sie betont den gesetzlichen Auftrag, eine reibungslose und effiziente Bargeldversorgung sicherzustellen; dazu gehört aus ihrer Sicht, eine hohe Qualität der umlaufenden Banknoten zu gewährleisten, Falschgeld auszusortieren und eine ausreichende Infrastruktur zur Vorsorge gegen Störungen des Bargeldverkehrs bereitzustellen.

Im Rahmen des öffentlichen Auftrags, so die Bewertung des Urteils aus Sicht der Bundesbank, bestehe kein Wettbewerbsverhältnis zu privaten Dienstleistern vergleichbar etwa der Situation von Sicherheitsbehörden gegenüber privaten Sicherheitsfirmen. Die Bundesbank nutze zur Erfüllung dieses Auftrags die technischen Möglichkeiten zur Rationalisierung durch Einsatz moderner Maschinen (Multistückelung), um eine effiziente und kostengünstige Versorgung mit Bargeld sicherzustellen. Die Gerichtsentscheidung wird von der Notenbank als eine gute Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den privaten Bargeldakteuren gewertet.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X