Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Geldpolitik: Am 27. März 2008 genehmigte der EZB-Rat gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in Artikel 101 und 102 enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken überwacht, den entsprechenden Bericht für das Jahr 2007. Nähere Informationen hierzu sind einem eigenen Abschnitt des Jahresberichts 2007 der EZB zu entnehmen, der Ende April 2008 veröffentlicht wurde.

Operationeller Bereich: Am 11. März 2008 beschloss der EZB-Rat, wie bereits im Dezember 2007 und Januar 2008, gemeinsam mit dem Federal Reserve System Maßnahmen einzuleiten und den Geschäftspartnern des Eurosystems im Rahmen der Term Auction Facility Refinanzierungsmittel in US-Dollar bereitzustellen, um dem erneuten Druck an den Märkten für kurzfristige Refinanzierung entgegenzuwirken. Eine Pressemitteilung zu der von der Bank of Canada, der Bank of England, der EZB, dem Federal Reserve System und der Schweizerischen Nationalbank angekündigten gemeinsamen Maßnahme wurde am 11. März 2008 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 27. März 2008 beschloss der EZB-Rat, zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit einer Laufzeit von sechs Monaten durchzuführen. Zudem beschloss der EZB-Rat, weitere zusätzliche LRGs mit einer Laufzeit von drei Monaten durchzuführen. Die regelmäßigen monatlichen LRGs bleiben hiervon unberührt. Diese zusätzlichen LRGs mit einer Laufzeit von drei beziehungsweise sechs Monaten sollen dazu beitragen, das Funktionieren des Euro-Geldmarkts zu normalisieren. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB veröffentlicht worden.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 27. März 2008 verabschiedete der EZB-Rat Erläuterungen zur Grundsatzerklärung des Eurosystems zur Konsolidierung des Clearingverfahrens der zentralen Kontrahenten in Bezug auf den Verhaltenskodex für das Clearing und Settlement (Eurosystem policy statement on consolidation in central counterparty clearing in relation to the Code of Conduct for clearing and settlement), die auf der Website der EZB zur Verfügung gestellt werden. Der EZB-Rat stellte klar, dass die Grundsatzerklärung des Eurosystems nicht als ein Hemmnis oder Hindernis für bestimmte Marktinitiativen - einschließlich der Marktzugänge durch Links, die im Rahmen des Verhaltenskodex geschaffen werden - zu verstehen ist.

Weiterhin bekräftigte der EZB-Rat unter anderem seine Ansicht, dass Standards für das Risikomanagement für zentrale Kontrahenten festgelegt werden müssen, dass eine im Euro-Währungsgebiet angesiedelte "Binneninfrastruktur" erforderlich ist und der Konsolidierungsprozess im Allgemeinen vom privaten Sektor vorangetrieben werden sollte, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen offenen und fairen Zugang sind vorhanden. Finanzstabilität und Aufsichtsfragen:

Der zweite Bericht der EZB über die Integration der Finanzmärkte wurde noch für April 2008 angekündigt. In diesem Bericht werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum, die Aktivitäten des Eurosystems im Bereich der Finanzmarktintegration sowie vier ausgewählte Merkmale, darunter die Integration und Entwicklung der Hypothekenmärkte im Euro-Währungsgebiet, erläutert. Der Bericht wird auf der Website der EZB zur Verfügung gestellt.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 26. Februar 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des portugiesischen Ministeriums der Finanzen und der öffentlichen Verwaltung eine Stellungnahme zu der Beaufsichtigung von Rechnungsprüfern und der diesbezüglichen Rolle der Banco de Portugal (CON/2008/11). Die Stellungnahme ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 3. März 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union eine Stellungnahme über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern (CON/2008/12). Die Stellungnahme wurde Mitte März 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auch auf der Website der EZB abrufbar.

Am 19. März 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf eigene Initiative eine Stellungnahme zu der Reform des griechischen Sozialversicherungssystems in Bezug auf die Bank von Griechenland (CON/2008/13). Am 25. März 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des estnischen Parlaments eine Stellungnahme zu organisatorischen Änderungen des Gesetzes über die Eesti Pank (CON/2008/14). Beide letztgenannten Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Statistik: Am 19. März 2008 nahm der EZB-Rat die jährliche Beurteilung der Verfügbarkeit und Qualität der von der EZB benötigten Statistiken des Euro-Währungsgebiets zur Kenntnis. Der Bericht über die Qualität der Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus des Euroraums, der auch quantitative Qualitätsindikatoren enthält, wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 17. März 2008 verabschiedete der EZB-Rat ein Kooperationsprogramm des Eurosystems in den Bereichen Bankenaufsicht und interne Revision mit der Bank von Russland. Dieses neue, das gesamte Eurosystem umfassende Programm zur technischen Unterstützung wurde mit der EU-Delegation in Russland und der russischen Zentralbank vereinbart. Am 20. März 2008 unterzeichnete der Vizepräsident der EZB in einer öffentlichen Zeremonie in Moskau die Vereinbarung im Namen des Eurosystems (siehe eigene Meldung in diesem Heft).

Corporate Governance: Am 6. März 2008 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2007 durch den EZB-Rat. Der Jahresabschluss und eine entsprechende Pressemitteilung wurden an diesem Tag auf der Website der EZB veröffentlicht.

Banknoten: Am 27. März 2008 stimmte der EZB-Rat der Einrichtung eines dreijährigen Programms für Konsignationslager (Extended Custodial Inventory - ECI) für Euro-Banknoten in Asien zu. Wie bereits bei dem seit März 2007 für ein Jahr laufenden ECI-Pilotprogramm beschloss der EZB-Rat, dass die Deutsche Bundesbank der logistische Partner für die ECI-Banken ist. Ein solches Konsignationslager dient dazu, die Verteilung von Euro-Banknoten auf internationaler Ebene zu erleichtern und Marktinformationen über ihren Umlauf außerhalb des Euroraums zu liefern. Im Anschluss an diese Entscheidung findet ein formales Ausschreibungsverfahren statt; die derzeitigen Vereinbarungen zwischen der EZB, der Deutschen Bundesbank und den ECI-Pilotbanken werden bis zum Ende des Ausschreibungszeitraums verlängert, um eine Störung der während des Pilotprojekts durchgeführten Geschäfte zu vermeiden.

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