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Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Externe Kommunikation: Am 6. Januar 2011 beschloss der EZB-Rat, seine monatliche Mitteilung "Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)" ab Januar 2011 in allen Amtssprachen der EU auf den Websites der EZB und der nationalen Zentralbanken des ESZB zu veröffentlichen.

Marktoperationen: Am 17. Dezember 2010 gab die EZB die Unterzeichnung einer Swap-Vereinbarung (befristete Liquiditäts-Swap-Fazilität) mit der Bank of England bekannt. Die Vereinbarung läuft Ende September 2011 aus. Eine diesbezügliche Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar. Der EZB-Rat hat im Einvernehmen mit dem Federal Reserve System und in Abstimmung mit der Bank of Canada, der Bank of England, der Bank of Japan und der Schweizerischen Nationalbank beschlossen, die liquiditätszuführenden Swap-Vereinbarungen mit dem Federal Reserve System bis zum 1. August 2011 zu verlängern und weiterhin liquiditätszuführende Geschäfte in US-Dollar mit einer Laufzeit von sieben Tagen durchzuführen. Eine Pressemitteilung zu diesem Beschluss wurde am 21. Dezember 2010 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 20. Dezember 2010 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung der Studie über den Geldmarkt des Euro-Währungsgebiets 2010 (2010 Euro Money Market Study) zu. Diese Studie, die achte Untersuchung dieser Art, stützt sich auf Umfragen, die jeweils das zweite Quartal 2009 und 2010 erfassen, und analysiert den Euro-Geldmarkt im Hinblick auf Umsatztrends sowie Entwicklungen bei seiner Integration und Effizienz. Sie wurde am 21. Dezember 2010 zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 20. Dezember 2010 verabschiedete die EZB einen Beschluss über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2010/31). Der Beschluss wird im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 13. Januar 2011 billigte der EZB-Rat die von der EZB im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum antizyklischen Eigenkapitalpolster vertretene Position. Die EZB fordert in ihrer Stellungnahme, dass das antizyklische Eigenkapitalpolster als wirksames Steuerungsinstrument ausgestaltet und in der gesamten EU einheitlich umgesetzt werden soll, um Chancengleichheit für international tätige Banken zu gewährleisten. Die Antwort ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 17. Dezember 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Stabilisierung von Kreditinstituten in Irland in Notfällen auf Ersuchen des irischen Finanzministers (CON/2010/92). Sie ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 20. Dezember 2010 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Verlängerung staatlicher Garantien für Banken und andere Institute und zur Verlängerung des staatlichen Rekapitalisierungssystems in Schweden auf Ersuchen des schwedischen Finanzministeriums (CON/2010/93). Und am 21. Dezember 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu der ungarischen Finanzaufsichtsbehörde und der Rechtsetzungsbefugnis ihres Präsidenten auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für öffentliche Verwaltung und Justiz (CON/2010/94). Die drei letztgenannten Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Ebenfalls am 21. Dezember 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Verlängerung der staatlichen Unterstützungs- und Rekapitalisierungsmaßnahmen für polnische Finanzinstitute vorbehaltlich einer Entscheidung der Europäischen Kommission auf Ersuchen des polnischen Finanzministers (CON/2010/95). Die Stellungnahme ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 13. Januar 2011 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu OTC-Derivaten, zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (CON/ 2011/1). Die Stellungnahme wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Statistik: Am 27. Dezember 2010 verabschiedete der EZB-Rat einen Beschluss der EZB über die Übermittlung vertraulicher Daten nach dem gemeinsamen Rahmen für Unternehmensregister für statistische Zwecke (EZB/2010/33), der das Format, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit sowie die Verfahren hinsichtlich der Daten, welche die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBen) von der Kommission erhalten, und der Daten, die von den NZBen an die nationalen Statistikämter übermittelt werden, festlegt. Er wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 17. Dezember 2010 stimmte der EZB-Rat der Einrichtung eines Programms des Eurosystems zur technischen Unterstützung der Nationalbank von Serbien zu. Ziel dieses Zweijahresprogramms, an dem die EZB und 21 nationale Zentralbanken des ESZB beteiligt sind, ist die Stärkung der institutionellen Kapazität der Nationalbank von Serbien und deren Annäherung an den Maßstab des ESZB. Weitere Informationen sollen zu gegebener Zeit auf der Website der EZB veröffentlicht werden.

Corporate Governance: Am 29. Dezember 2010 nahm der EZB-Rat die Umwandlung des ESRB Preparatory Secretariat (des Sekretariats zur Vorbereitung der Einrichtung des ESRB) - das bis dahin Teil der Generaldirektion Finanzstabilität war - in das Sekretariat des ESRB, einen neuen EZB-Geschäftsbereich, der dem Präsidenten unterstellt ist, zur Kenntnis. Die Veränderung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Am 13. Januar 2011 billigte der EZB-Rat das Mandat des Ausschusses für Finanzstabilität (Financial Stability Committee, FSC). Dieser Ausschuss des Eurosystems/ESZB soll den EZB-Rat bei der Erfüllung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die Finanzstabilität unterstützen (und den Ausschuss für Bankenaufsicht ersetzen, der vom EZB-Rat angesichts der formalen Einrichtung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) aufgelöst wurde). Durch diese Neuregelung kommt es zu keinen Überschneidungen in Bezug auf die Verantwortlichkeiten des Ausschusses für Finanzstabilität und des Beratenden technischen Ausschusses des ESRB. Das Mandat des FSC soll zeitlich genauso bemessen sein wie das aller anderen Ausschüsse des Eurosystems/ESZB und Ende August 2013 auslaufen.

Am 31. Dezember 2010 verabschiedete der EZB-Rat einen Beschluss der EZB über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Beitritt der Eesti Pank zum Eurosystem, konkret über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Eesti Pank (EZB/2010/34). Der Beschluss wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 31. Dezember 2010 unterzeichneten die EZB und die Eesti Pank ein Abkommen über die Forderung, die der Eesti Pank gemäß Artikel 30.3 der ESZB-Satzung durch die Europäische Zentralbank gutgeschrieben wird. Das Abkommen wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Ausgabe von Banknoten und Münzen: Am 27. Dezember 2010 stellte der EZB-Rat fest, dass 2010 bei der Umsetzung des Handlungsrahmens für die Wiederausgabe von Banknoten, der am 1. Januar 2011 durch einen Beschluss der EZB über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/14) ersetzt wurde, weitere Fortschritte zu verzeichnen waren. Er beschloss, dass die nationalen Zentralbanken weiterhin jährliche Fortschrittsberichte erstellen sollen, um Änderungen der nationalen Rechtsrahmen und die Wiederausgabe von Banknoten in den Mitgliedstaaten zu überwachen. Am 22. Dezember 2010 verabschiedete der EZB-Rat einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses EZB/2009/25 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010 (EZB/2010/32). Der Beschluss wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

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