Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 7. August 2009 billigte der EZB-Rat einen Bericht über die Beurteilung aller Wertpapierabwicklungssysteme und der Verbindungen, die derzeit für die Besicherung von Kreditgeschäften des Eurosystems verwendet werden. Eine Pressemitteilung sowie aktualisierte Verzeichnisse der Wertpapierabwicklungssysteme und der direkten und indirekten Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen, die für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind, wurden am 14. August 2009 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 3. September 2009 billigte der EZB-Rat den Beitrag des Eurosystems zur Konsulta-Die Leitlinie wird im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 27. August 2009 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung eines vom Ausschuss für Bankenaufsicht (Banking Supervision Committee, BSC) verfassten Berichts über Kreditausfallswaps (Credit Default Swaps, CDS) und Kontrahentenrisiken zu. Darin werden zunächst die wichtigsten Merkmale des CDS-Marktes in der EU, die im Hinblick auf die Finanzstabilität besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, beleuchtet. Anschließend werden die Quellen von Kontrahentenrisiken und die damit zusammenhängenden Herausforderungen auf EU-Ebene beurteilt. Abschließend folgt ein Überblick über die bereits ergriffenen regulatorischen Maßnahmen und Marktinitiativen zur Beseitigung der offengelegten Schwachstellen.

Am 27. August 2009 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung des vom BSC verfassten Berichts über die Stabilität des Bankensektors in der EU (EU Banking Sector Stability) zu. Der Bericht untersucht die Finanzlage des gesamten Bankensystems in der EU im Jahr 2008 und von Großbanken in der EU im ersten Quartal 2009. Er enthält außerdem eine Analyse der Hauptrisiken, mit denen die Aussichten für den EU-Bankensektor behaftet sind. Hierbei wurde auf eine Vielzahl von makroprudenziellen Indikatoren und Marktindikatoren zurückgegriffen. Beide letztgenannten Berichte wurden Ende August 2009 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 10. August 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der lettischen Finanz- und Kapitalmarktkommission eine Stellungnahme zur Stärkung von Verfahren im Hinblick auf Lösungsstrategien für Banken (CON/2009/65). Drei Tage zuvor billigte der Rat auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zur Änderung des rechtlichen Rahmens für Clearing-Geschäfte (CON/2009/66). Auf Ersuchen des polnischen Finanzministers verabschiedete der Rat am 20. August 2009 eine Stellungnahme zu einer Erweiterung der Berechtigung der Narodowy Bank Polski zum Wertpapierhandel (CON/2009/67).

Am 31. August 2009 billigte der EZB-Rat auf Ersuchen des irischen Finanzministers eine Stellungnahme zur Errichtung der National Asset Management Agency (CON/ 2009/68). Einen Tag später befasste sich der Rat auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums eine Stellungnahme zur Verzinsung des Staatskontos bei der Banca d'Italia (CON/ 2009/69). Am 14. September 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des spanischen Staatssekretärs für Wirtschaft eine Stellungnahme zu den die Banco de España betreffenden Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CON/2009/70).

Ebenfalls gebilligt wurde an diesem Tag auf Ersuchen des tschechischen Ministeriums für Industrie und Handel eine Stellungnahme zu den Aufsichtsaufgaben der Ceská národní banka hinsichtlich Verbraucherkrediten (CON/2009/71). Und am 15. September 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des rumänischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen (CON/ 2009/72). Alle acht letztgenannten Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 7. August 2009 gaben die EZB und die 16 nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets in Zusammenarbeit mit der Sveriges Riksbank und der Schweizerischen Nationalbank eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie sich dazu verpflichteten, die bereits beschlossenen beziehungsweise noch zu beschließenden Goldverkäufe innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren (beginnend am 27. September 2009) im Rahmen eines abgestimmten Programms zu tätigen. Dieses erneuerte Abkommen folgt unmittelbar auf die vorherige fünfjährige Vereinbarung, die am 27. September 2004 in Kraft getreten war. Die diesbezügliche Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

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