Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse EZB Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 17. Januar 2013 nahm der EZB-Rat eine zusätzliche Überprüfung des Verzeichnisses der nicht geregelten Märkte, die für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, zur Kenntnis und fasste den Beschluss, den Global Exchange Market (GEM) in das Verzeichnis aufzunehmen. Darüber hinaus billigte der EZB-Rat die Klassifizierung der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag. Die von EAA und ESM ausgegebenen Schuldtitel fallen somit unter die Liquiditätskategorie II der für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten. Das aktualisierte Verzeichnis der nicht geregelten Märkte, die von der EZB zugelassen sind, ist auf der EZB-Website abrufbar.

Am 23. Januar 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2013/2 zur Änderung der Leitlinie EZB/2012/18 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. In der Leitlinie ist die Vorgehensweise für Geschäftspartner dargelegt, wenn diese beabsichtigen, den ihnen im Rahmen der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit dreijähriger Laufzeit zugewiesenen Betrag vorzeitig zurückzuzahlen, sowie die von den nationalen Zentralbanken einzuhaltenden Verfahren, sollte ein Geschäftspartner den zugesagten Betrag am vorzeitigen Rückzahlungstag nicht zurückzahlen. Die Leitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der EZB-Website abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Der Vorsitzende des Finanzstabilitätsrats (FSB) hat die EZB und weitere Zentralbanken, Behörden und Aufsichtsbehörden, die ein entsprechendes Interesse bekundet haben, aufgefordert, der Satzung des Regulatory Oversight Committee (ROC) zuzustimmen, die im November 2012 von den Finanzministern und Zentralbankpräsidenten der G20 verabschiedet wurde. Am 4. Januar 2013 verabschiedete der EZB-Rat den Vorschlag zur Zustimmung der EZB zur Satzung des ROC für die Legal Entity Identifier (LEI). Die Letztverantwortung für die Führung des globalen LEI-Systems liegt beim ROC, das als eine der Initiativen zur Steigerung der Finanzmarkttransparenz im Gefolge der internationalen Finanzkrise gilt.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 23. Januar 2013 billigte der EZB-Rat die Antwort des Eurosystems auf das Konsultationsdokument der Europäischen Kommission zu dem Bericht, der von der hochrangigen Expertengruppe für mögliche Reformen der Struktur des Bankensektors in der EU unter dem Vorsitz von Erkki Liikanen erarbeitet und am 2. Oktober 2012 veröffentlicht wurde. Der Beitrag des Eurosystems ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 21. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den Mindestreserveanforderungen der litauischen Zentralbank für Kreditinstitute (CON/2012/110) auf Ersuchen der Lietuvos bankas. Vom gleichen Tag datiert eine Stellungnahme der EZB zu neuen Maßnahmen für das Kreditregister in Irland (CON/2012/111) auf Ersuchen des irischen Finanzministers. Am 4. Januar 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Rahmen für die Finanzmarktaufsicht in Polen CON/2013/1 auf Ersuchen des polnischen Parlaments.

Am 7. Januar 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung einer Fazilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist (CON/ 2013/2) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Und am 9. Januar 2013 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu frühzeitigem Eingreifen bei sowie Restrukturierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Spanien (CON/2013/3) auf Ersuchen des Unterstaatssekretärs des spanischen Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit. Am 11. Januar 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine EU-Richtlinie betreffend bestimmte OGAW im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (CON/2013/4) auf Ersuchen des Europäischen Parlaments. Vom 14. Januar 2013 datiert eine Stellungnahme der EZB zu Kreditgenossenschaften in Polen (CON/2013/ 5) auf Ersuchen des polnischen Parlaments.

Corporate Governance: Am 11. Januar 2013 verabschiedete der EZB-Rat einen Beschluss EZB/2013/1 zur Festlegung eines Rahmens für eine Public-Key-Infrastruktur für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Das PKI-Projekt des ESZB soll von der Banco de España entwickelt, bei ihr angesiedelt und von ihr betrieben werden. Durch den Einsatz fortschrittlicher Dienste zur Informationssicherheit - zum Beispiel die strenge Authentifizierung, elektronische Signatur und Verschlüsselung durch die Nutzung elektronischer Zertifikate - soll es das Eurosystem/ESZB bei der Erbringung seiner Aufgaben unterstützen. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.

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