Gespräch des Tages

Pfandbriefgesetz - Tests bestanden

Erst seit einem Jahr in Kraft hat sich das Pfandbriefgesetz aus Sicht
des Bundesministeriums der Finanzen bestens bewährt. Die Ziele, so
stellt der zuständige Ministerialdirektor Jörg Asmussen in der
aktuellen Pfandbrief-Ausgabe der Zeitschrift Immobilien & Finanzierung
14-2006 (Themen und Autoren siehe Seite 713 im vorliegenden Heft)
jedenfalls fest, sind voll erreicht worden. Demnach sollte das neue
Gesetz einerseits die Attraktivität des Pfandbriefs bei Investoren
stärken und andererseits durch Abschaffung des Spezialbankprinzips,
aber unter Beibehaltung der hohen Qualitätsstandards grundsätzlich
allen Kreditinstituten die Emission von Pfandbriefen ermöglichen. Dass
sich die Zahl der privilegierten Banken binnen Jahresfrist nur von 50
auf 67 (Stand Juli 2006) erhöhte, darf daher wohl als Beleg dafür
gesehen werden, dass die Lizenzanforderungen der BaFin streng genug
formuliert wurden. Wie nützlich diese sind, hätten zum einen die
Ratings für Pfandbriefe gezeigt, die sich in keinem Fall
verschlechterten, aber oft verbesserten. Zum anderen bewies der Fall
AHBR, dass die Sicherheit des Pfandbriefs selbst dann gewährleistet
ist, wenn der Emittent in einer existenziellen Krise steckt. Doch dem
BMF ist auch klar, dass der Pfandbrief und sein Gesetz ständiger
Pflege und Weiterentwicklung bedürfen. Die Einführung des
Refinanzierungsregisters ist der nächste Schritt - weitere sollen
folgen.

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