Gespräch des Tages

Mannesmann-Prozess - Untreue-Vorwurf wäre rechtlich nicht haltbar gewesen

Es war aus der persönlichen Sicht Josef Ackermanns wie aus der Sicht der Deutschen Bank verständlich und sicher auch richtig, die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage anzustreben und die Verteidigungsstrategie darauf auszurichten. Schließlich gelten Ackermann und die Mitangeklagten nach der Einstellung des Verfahrens als "nicht schuldig". Dieser Unschuldsstatus ist naturgemäß, da er mit einer Gegenleistung in Geld gewissermaßen "erkauft" worden ist, nur ein solcher zweiter …

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