Gespräch des Tages

IOSCO - Öffentliche Konsultation zu Asset Backed Securities (ABS)

Jochen Robert Elsen und Lars Jäger1) schreiben der Redaktion:

"Die internationale Organisation von Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat am 29. Juni 2009 ein neues Konsultationspapier auf ihrer Homepage2) veröffentlicht. Der Inhalt scheint - vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und den in die Kritik geratenen Verbriefungen - recht brisant, geht es doch um die Formulierung fundamentaler Prinzipien für die Offenlegung von Informationen beim öffentlichen Angebot von durch Vermögenswerte hinterlegte Wertpapiere (Asset Backed Securities, ABS) beziehungsweise deren Listing. Die Marktteilnehmer weltweit sind aufgerufen, im Rahmen der öffentlichen Konsultation bis zum 10. August 2009 Stellung zu nehmen. IOSCO versucht so, die Erfahrungen des Marktes und Regulierungsalternativen zu erfassen und diese gegebenenfalls bei der Entwicklung ihrer neuen Prinzipien für Asset Backed Securities einfließen zu lassen.

Bei besagtem IOSCO-Papier handelt es sich nicht um einen Rechtstext, sondern um eine beschreibende Darlegung von als bedeutsam erachteten Prinzipien. Da diese von den Aufsichtsbehörden selbst abgestimmt sind, dürften sie richtungsweisend sein für die zukünftigen Regulierungsbestrebungen und Offenlegungsanforderungen. Die Verfasser des Dokuments sind nicht darauf aus, bestehende Offenlegungsregime abzulösen. Vielmehr geht es IOSCO darum, Impulse zu setzen, entsprechende Vorschriften einzuführen oder zu überarbeiten.3) Dies ist insbesondere aus deutscher Perspektive wichtig, da die EU bereits Offenlegungsregime geschaffen haben, die für Deutschland bindend sind. Die Offenlegungsverpflichtungen für ABS fanden in der EU bereits ihren Niederschlag durch die Prospektrichtlinie (2003/71/EG), die im Wesentlichen durch das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in deutsches Recht überführt wurde und die Prospekt-Durchführungsverordnung vom 29. April 2004.4) In der Verordnung ist in den Anhängen VII und VIII auf europäischer Ebene detailliert vorgegeben, welche Angaben in einen Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot oder die Zulassung zu einem geregelten Markt aufzunehmen sind. Die Angaben erstrecken sich zum Beispiel auf den Emittenten, die Ausstattung der Wertpapiere sowie die zugrunde liegenden Vermögenswerte (Underlying Assets).

Zu beachten ist, dass das Dokument ausschließlich für , Kleinanleger' gilt, mithin wenn die Pflicht greift, einen Prospekt zu veröffentlichen.5) Das Papier geht indes nicht auf das Angebot von ABS an institutionelle Anleger ein, deren Informationsfluss jenseits von einem Prospekt erfolgt. Mit dieser Grenzziehung entspricht es dem Grunde nach den geltenden EU-Vorgaben.

Analysiert man das Konsultationspapier näher, so ist festzustellen, dass eine größtmögliche Transparenz angestrebt wird. ABS sind bekanntermaßen recht komplexe, individuell ausgestaltete Finanzinstrumente. Insofern soll über die Offenlegung aller relevanten Aspekte eine umfassende Information und Einschätzung der Wertpapiere ermöglicht werden. Hierzu sollen beispielsweise die Angaben etwa über Struktur des Asset Pools, Risiken des Asset Pools, Beteiligte, bisherige Ergebnisse, Interessen offengelegt werden.6) Für Emittenten, die Wertpapiere im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) öffentlich anbieten oder listen lassen, sind diese Angaben weitgehend unspektakulär, sodass sie hiermit großenteils vertraut sein dürften.

Grundsätzlich sind die im Konsultationspapier explizit genannten Punkte schon jetzt implizit Bestandteil der Offenlegungsverpflichtung über das Prospektregime, wonach über den Prospekt alle wesentlichen Informationen offenzulegen sind. Dem Konsultationspapier kommt jedoch insofern hohe Relevanz zu, fasst es doch erstmals die Vorstellungen der Aufsichtsbehörden zusammen, was bezüglich ABS dargelegt werden sollte. Insofern handelt es sich um eine lohnende Lektüre für Emittenten von ABS.

Es wäre wünschenswert, wenn die Marktteilnehmer von ihrer Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch machen, sodass IOSCO die Gelegenheit erhält, die dringenden aktuellen Positionen und Stimmungen des Marktes einzufangen und gegebenenfalls noch Anpassungen der Prinzipien vorzunehmen."

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