Aufsätze

Identifizierung und Bewertung von Ertragsrisiken

Erträge aus dem laufenden Geschäft bilden das anfängliche Deckungspotenzial gegen schlagend werdende Risiken - bildlich gesprochen: Erwartete Erträge sind der "äußere Graben" der Festung "Deckungspotenzial". Sind die Erträge in Krisenszenarien ausreichend groß, um die periodengleich auftretenden Verluste - etwa durch hohe Abschreibungen bei Kreditund Marktpreisrisiken - auszugleichen, so resultiert kein Verbrauch des bereits gebildeten Eigenkapitals in dem betrachteten Zeitraum. Vor diesem Hintergrund ist die integrierte Betrachtung zukünftiger Erträge gemeinsam mit unerwarteten Risiken, wie diese etwa in der Risikotragfähigkeit oder in Stresstests angesetzt werden, von hoher Relevanz und wird auch jüngst im Aufsichtsrecht thematisiert.

Ertragskraft von Instituten gewinnt an Bedeutung

Der sehr intuitiven Auffassung, dass zunächst die erwarteten Erträge die Deckungsmasse für unerwartete Verluste einer Periode bilden, steht die Problematik entgegen, dass möglicherweise sinkende Erträge dieses erwartete Potenzial zur Deckung schlagend werdender Risiken mindern. In Krisenzeiten können auch Verluste auftreten, die das Eigenkapital und damit den Risikopuffer eines Instituts schmälern. Entsprechend sind für möglicherweise schwankende Erträge Risiken zu quantifizieren, die vom Risiko-Absorptionspotenzial der künftig erwarteten Erträge abzuziehen sind. Dies sind sogenannte "Ertragsrisiken" oder auch "Geschäftsrisiken", die bisher als Risikoart in der Bankpraxis wenig Beachtung fanden.

Wie aus den jährlichen Finanzstabilitätsberichten der Deutschen Bundesbank hervorgeht, ist die Ertragskraft von Finanzinstituten in den letzten Jahren Gegenstand regelmäßiger Analysen.1) Grund hierfür ist die Stärkung der Kapitalbasis von Kreditinstituten als Vorsorge für drohende Verluste bei angespannten Risikosituationen am Kapitalmarkt und in der Realwirtschaft, die durch hohe und stabile Ergebnisbeiträge unterstützt wird. Beispielsweise werden in den Finanzstabilitätsberichten 2010 und 2011 zur Prognose möglicher adverser Entwicklungen die Erträge im deutschen Bankensystem durch die Bundesbank einer Szenariobetrachtung unterzogen. Während die Analyse 2010 noch auf das Zins- und Provisionsergebnis fokussiert, so wird die Untersuchung 2011 auf das gesamte Betriebsergebnis ausgeweitet.

Auch auf Ebene nationaler und europäischer aufsichtsrechtlicher Vorgaben findet sich in der jüngeren Vergangenheit die Bedeutung der Ertragslage eines Instituts im Hinblick auf eine adäquate Berücksichtigung von Risikokonzentrationen wieder.2) Insbesondere zu nennen sind die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk, 2010), die Veröffentlichung der Bundesbank zu bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepten (2011) sowie die "Guidelines on aspects of the management of concentration risk under the supervisory review process" vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS). Eine Zusammenfassung der sich hieraus für Ertragsrisiken ergebenden relevanten Regelungen enthält Tabelle 1. Demnach ist bei Nutzung von Plangewinnen als Deckungspotenzial - wie häufig in der Risikotragfähigkeitsrechnung angesetzt3) - dieses durch einen Abschlag konservativ anzupassen. Dieser Abschlag kann zum Beispiel über das Ertragsrisiko bestimmt werden. Ferner lassen sich über diese Risikoart Ertragskonzentrationen abbilden, indem diese implizit quantifiziert werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, da Schwankungen der Erträge aus einer Geschäftsmodell-inhärenten Produkt- oder Regionskonzentration, wie diese zum Beispiel bei Spezialinstituten, Genossenschaftsbanken oder Sparkassen vorliegen kann, die Ertragskraft unerwartet schwä chen kann. Dieses Risiko ist für eine adä quate Steuerung abzubilden. Ergänzend sind bei komplexen Ertragssituationen auch deskriptive Portfolioauswertungen zu Erträgen denkbar.4)

Benchmark zur Definition von Ertragsrisiken?

Für die Definition von Ertragsrisiken hat sich in der Bankenwelt bisher kein Standard wie etwa bei Kredit-, Marktpreisoder Liquiditätsrisiken gebildet - trotz oder gerade wegen der erst kürzlich veröffentlichten aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Zudem fällt derzeit das Ertragsrisiko in deutschen Finanzinstituten überwiegend unter die sogenannten Geschäftsrisiken oder wird gemeinsam mit anderen Risikoarten unter den sonstigen Risiken subsummiert.5)

Gemäß den neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben umfasst das Ertragsrisiko grundsätzlich sämtliche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), deren zukünftige Realisation Einfluss auf die Eigenmittel des Instituts im Rahmen ihrer Risikotragfähigkeit haben.6) Folglich sind in jedem Fall das Vertriebsrisiko, das Provisionsrisiko und das Kostenrisiko als Bestandteile des Ertragsrisikos zu berücksichtigen. Das Vertriebsrisiko ergibt sich etwa aus Schwankungen der Zinsüberschüsse aus dem Aktiv- und Passivgeschäft und wird im Wesentlichen durch die Neugeschäftsvolumina und deren zugrunde liegenden Margen (Zinskonditionsbeitrag) beeinflusst. Das Provisionsrisiko resultiert aus planerischen Ungenauigkeiten bei Einnahmen aus Gebühren- und Provisionen. Das Risiko aus Schwankungen der Aufwendungen in der GuV (im Folgenden auch als Kostenrisiko bezeichnet, da der treffendere Begriff "Aufwandsrisiko" unüblich ist) wird wesentlich durch schwankende Gemeinkosten induziert, etwa durch unerwartete Steigerungen der Personalkosten, Raumkosten oder Kosten für Projekte. Somit sind dem Ertragsrisiko explizit auch Kostenpositionen zuzuordnen, da diese ebenfalls auf die Eigenmittel des Instituts wirken.

Institutsindividuelle Darstellung

Um eine doppelte Berücksichtigung von Risiken in der Risikotragfähigkeit zu vermeiden, sind GuV-Positionen, die bereits durch andere Risikoarten abgedeckt sind, nicht in das Ertragsrisiko zu integrieren. Entsprechend sind Aufwendungen für die Risikovorsorge auf Forderungen, die im Wesentlichen dem Kreditrisiko zugeordnet sind, nicht zu berücksichtigen. Auch Risiken von Preisschwankungen am Kapitalmarkt und daraus resultierende Bewertungs- und Veräußerungsverluste sind bereits im Marktpreisrisiko beinhaltet. Sogar ein Teil des Zinsüberschusses ist in Form des Fristentransformationsbeitrags häufig schon im Zinsänderungsrisiko des Anlagebuchs abgebildet.

Allerdings kann es weitere institutsspezifische Positionen geben, die wegen ihrer Wirkung auf das Eigenkapital im Ertragsrisiko zu berücksichtigen sind. Auch gibt es über die GuV hinausgehende Positionen, die sich auf die Eigenkapitalbildung eines Instituts auswirken und möglicherweise nicht durch andere Risikoarten abgedeckt sind. Beispielsweise können dies Positionen der Gesamtergebnisrechnung nach IFRS sein, etwa "unrealisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten" oder "Anpassungen aus der Währungsumrechnung", die keinen Ausschlag auf die GuV haben. Die konkrete Definition des Ertragsrisikos wird demnach nur institutsspezifisch vorliegen können und durch das Geschäftsmodell und den daraus resultierenden Ertrags- und Aufwandspositionen sowie der Definition der Risikodeckungsmasse maßgeblich beeinflusst. Eine allgemeingültige Benchmark kann sich für diese Risikoart folglich nicht herausbilden, wie auch die Heterogenität der Definitionen in den Risikoberichten wichtiger Finanzinstitute und -unternehmen des Geschäftsjahres 2010 in Tabelle 2 zeigt.

Die zuvor beschriebene Abgrenzung zu berücksichtigender Positionen ermöglicht in der Folge die Quantifizierung des Ertragsrisikos und damit die Ermittlung eines sachgerechten Abschlags gemäß den Vorgaben der Deutschen Bundesbank, wenn zukünftige Erträge als Teil des Deckungskapitals in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt werden. Aber auch ohne die Berücksichtigung solcher geplanten, erwarteten Ertragsbestandteile in der Risikodeckungsmasse ist die Quantifizierung sinnvoll, da Ertragsschwankungen gegebenenfalls zu unterjäh rigen Verlusten und somit auch unterjährig zu einer Schmälerung der Risikodeckungsmasse führen können. Dies ist in jedem Fall in der Risikotragfähigkeit abzubilden. Solche unterjährigen Verluste sind auch in der Eigenkapitalrechnung nach Säule I künftig darzustellen.

Quantifizierung von Ertragsrisiken

Die Quantifizierung des Ertragsrisikos kann über mögliche Abweichungen oder Schwan kungen zwischen den zukünftig geplanten Größen dieser Positionen und deren tatsächlichen Realisationen erfolgen.7) Das Ertragsrisiko resultiert folglich aus der Abweichung der zukünftigen möglichen Realisationen von den geplanten relevanten Geschäftszahlen. Diese Abweichung ist von Bedeutung, da die "Plan-Zahlen" Bestandteil der Geschäfts- und Risikostrategie sind und somit ohnehin in die Rendite- und Risikosteuerung eingehen. Schwankende, absolute Erträge, welche für den deutschen Finanzsektor etwa in den genannten Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank analysiert werden, besitzen hingegen eine eher nachgeordnete Bedeutung. Vielmehr geht es um den "Schätzfehler" durch die Abweichung von den Plan-Werten zu den realisierten Ist-Werten. Diese Abweichung ist vor einem Zeithorizont zu betrachten, welcher dem der Risikotragfähigkeit entspricht. In der Regel ist dies ein rollierender Ein-Jahreszeitraum.8) Als Methodik der Quantifizierung eignen sich grundsätzlich ein

(A) klassischer parametrischer Ansatz, wie dieser aus der Marktpreisrisikomessung bekannt ist, oder

(B) Szenarioanalysen.

Beide Verfahren werden heute schon bei Instituten eingesetzt, wie die Analyse in Tabelle 2 zeigt. Bei einem parametrischen Ansatz (A) werden die Abweichungen zwischen den historischen Plan- und Ist-Werten beispielsweise relativ bestimmt, das heißt als prozentuale Abweichung des Ist-Werts vom Plan-Wert.9) Die prozentualen Plan-Ist-Abweichungen können im Folgenden als "Renditen" interpretiert werden, und es können klassische Methoden für die Risikobestimmung etwa aus dem Marktpreisrisiko angewandt werden. Bei einem parametrischen Ansatz ist im Vorfeld zudem eine sachgerechte Verteilungsannahme der Plan-Ist-Abweichungen zu treffen. Diese Verteilung wird mit Hilfe der historischen Werte parametrisiert, und es können Quantil-Risikomaße wie der für Ertragsrisiken entsprechende Value-at-Risk ("Earnings-at-Risk") oder der Expected Shortfall bestimmt werden.

Normalverteilungsannahme theoretisch sachgerecht

Aus theoretischer Sicht ist die Normalverteilungsannahme als adäquat anzusehen, da es sich hier um eine Fehlerschätzung handelt. Allerdings ist zu erwarten, dass die (ursprünglich normalverteilten) Plan-Ist-Abweichungen durch Managemententscheidungen beeinflusst sind: Bei schlechter Geschäftsentwicklung werden Maßnahmen zur Dämpfung dieses Effekts ergriffen - etwa durch vorgezogene Produktinnovationen und eine kurzfristige Neuausrichtung des Vertriebs. Bei gutem wirtschaftlichem Umfeld können durch das Management zusätzliche Opportunitäten genutzt werden, wodurch sich die Ist-Erträge noch deutlich steigern lassen können. Derartige Effekte können in der zunächst symmetrischen Normalverteilung durch Nutzung unterschiedlicher Varianzen (etwa eine untere und obere Semivarianz) für die Ist-Werte ober- und unterhalb der ursprünglichen Plan-Werte abgebildet werden.

Bei mehreren für das Ertragsrisiko als relevant identifizierten Positionen empfiehlt es sich, eine gemeinsame Verteilungsfunktion - etwa eine multivariate Normalverteilung - anzusetzen und die statistischen Abhängigkeiten zwischen den Plan-Ist-Abweichungen etwa über eine Varianz-Kovarianz-Matrix einzubeziehen. Diese Abweichungen sind dabei inhaltlich nicht als "echte" Diversifikation zu verstehen. Vielmehr drücken sie teilweise betriebswirtschaftlich sinnvolle Zusammenhänge aus, die sich zwischen den GuV-Positionen ergeben. Beispielsweise sind häufig sinkende Personal- und Sachkosten bei einem Rückgang des Neugeschäfts und somit auch des Zinsüberschusses zu beobachten. Dies kann unter anderem durch verschobene Projekte aufgrund eines schlechten Geschäftsverlaufs der Fall sein.

Szenarioanalysen als Alternative

Zur Quantifizierung können darüber hi naus auch Szenarioanalysen (B) eingesetzt werden.10) Bei diesen klassischen "Was-wärewenn"-Untersuchungen können beispielsweise schon im Rahmen der Planung alternative, konservativere Werte für die zukünftige Geschäfts- und Kostenentwicklung angenommen werden, denen unterschiedliche Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Geschäftstätigkeit zugrunde liegen. Die Abweichung der Erträge aus diesen "Downturn"-Szenarien zum eigentlichen Plan-Wert misst dann das Ertragsrisiko.

Problematisch bei dieser Vorgehensweise ist, dass die konkrete Eintrittswahrscheinlichkeit der Szenarien und somit ein sachgerechter Quantilwert für die Risikotragfähigkeit schwierig zu ermitteln ist. Grundsätzlich helfen Szenarioanalysen jedoch bei "Worst-Case"-Abschätzungen von Ertragsschwankungen, wie diese etwa unter der Annahme "generell kein Neugeschäft" auftreten würden. Ergänzend können die bisher beobachteten relativen Plan-Ist-Abweichungen je Position auf die aktuellen Planzahlen angewendet werden, um historische Szenarien zu simulieren oder als Inspiration für Szenarien hinsichtlich der Entwicklung der Positionen zu dienen.

Ertragsrisiko als Residual-Risiko der GuV

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Ertragsrisiko als die Gefahr von unerwarteten Verlusten aufgrund von ungünstigen relativen Entwicklungen des Ertrags und des Aufwands definiert wird. Es quantifiziert folglich das Risiko, dass geplante Erträge innerhalb eines definierten Zeithorizonts nicht realisiert werden. Die Einführung dieser Risikoart ermöglicht neben der Berücksichtigung zukünftiger Gewinnbestandteile in das Risikodeckungspotenzial im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung auch eine angemessene Umsetzung einer integrierten Rendite- und Risikosteuerung auf Institutsebene.

Zu diesem Zweck muss das Ertragsrisiko alle wesentlichen Positionen beinhalten, die auf die Risikodeckungsmasse wirken und nicht bereits durch andere Risikoarten abgedeckt sind. Dies schließt neben klassischen Ertragspositionen wie dem Zinsüberschuss und den Provisionserträgen auch Personal- und Sachkosten, etwa Verwaltungsaufwendungen oder Restrukturierungsaufwendungen, ein. Somit ist das Ertragsrisiko auch als Residual-Risiko der Gewinn- und Verlustrechnung zu sehen und bildet den Lückenschluss zwischen den bestehenden Risikoarten und der Ertragsvolatilität eines Kreditinstituts.

Die Einführung dieser Risikoart erleichtert nicht nur die sachgerechte Umsetzung neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen, sondern stärkt auch das Verständnis für die Geschäfts- und Risikoplanung. Zudem helfen Ertragsrisiken, institutsweite Stressund Szenarioanalysen sachgerecht und adäquat über das gesamte Risikoprofil durchzuführen.

Die Autoren weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Beitrag ausschließlich um persönliche Auffassungen handelt.

Fußnoten

1) Vgl. insbesondere Deutsche Bundesbank (2010): Anstieg und Spreizung der Risikotragfähigkeit im deutschen Finanzsystem, Finanzstabilitätsbericht, S. 83-104, und Deutsche Bundesbank (2011): Deutsches Finanzsystem zwischen erhöhter Risikotragfähigkeit und zunehmenden Ansteckungsrisiken, Finanzstabilitätsbericht, S. 45-66, sowie auch Deutsche Bundesbank (2009): Stabilität im deutschen Bankensystem - Ertragslage, Finanzstabilitätsbericht, S. 41-44.

2) Zur Relevanz von Ertragskonzentrationen siehe etwa auch Sabine Lautenschläger (2009): Die BaFin hat kürzlich ihre neugefassten Standards zum Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Welche neuen Anforderungen kommen konkret auf die Institute zu?, in ZfgK, 62. Jg., Heft 17-2009, S. 808-809.

1) Vgl. Deutsche Bundesbank (2010): "Range of Practice" zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei deutschen Kreditinstituten. Einen Überblick über das Papier bieten Tobias Volk und Bernd Wiesemann (2012): Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte, in: ZfgK, 65. Jg., Heft 6-2012, S. 267-272.

4) Ein Beispiel liefern Christian Batz, Peter Martin, Wolfgang Seel und Stefanie von Zydowitz (2011), in: Kühn/Stegner: Management von Risikokonzentrationen, S. 75-118.

5) Eine Definition im allgemeineren betriebswirtschaftlichen Kontext liefern auch Thomas Brienen und Markus Quick (2006): Ein Ansatz für eine umfassendere Risikobetrachtung, in: Risiko-Manager, 1. Jg., Heft 25/26, S. 8-13.

6) Für relevante Ertragstreiber vgl. auch Peter Aubin (2010): Ertrag, Risiko und Produktivität, in: ZfgK, 63. Jg., Heft 24-2010 , S. 1340-1349.

7) Der Bezug zu den geplanten, erwarteten Größen ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass bereits realisierte Erträge (und Kosten) in der Regel keinen zukünftigen Schwankungen unterliegen - und ein Risiko hier demnach nicht vorliegt.

8) Vgl. Deutsche Bundesbank (2010): ): Anstieg und Spreizung der Risikotragfähigkeit im deutschen Finanzsystem, Finanzstabilitätsbericht, S. 83-104.

9) Vgl. dazu etwa Thomas Hartmann-Wendels, Martin Weber und Andreas Pfingsten (2006): Bankbetriebslehre, S. 333f.

10) Vgl. auch Thomas Brienen und Markus Quick (2006): ): Ein Ansatz für eine umfassendere Risikobetrachtung, in: Risiko-Manager, 1. Jg., Heft 25/26, S. 8-13.

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