Aufsätze

Bargeldversorgung - hoheitliche Aufgabe oder arbeitsteiliger Prozess?

Bargeld bleibt gemäß der Bargeldstudie der Deutschen Bundesbank das Hauptzahlungsmittel - 58 Prozent des Umsatzes und 82 Prozent der Zahlvorgänge werden trotz des zunehmenden Karteneinsatzes immer noch bar abgewickelt. Die Studie besagt auch, dass durchschnittlich jede befragte Person durchschnittlich 118 Euro, davon 6,70 Euro in Münzen bei sich führte. Seit 2002 nahm der Bargeldumlauf in Deutschland von 73 auf 350 Milliarden Euro zu (im gesamten Euroraum von 221 auf 800 Milliarden Euro). Danach ist der Bargeldumlauf in Deutschland überproportional gestiegen (von 33 Prozent auf 44 Prozent des Gesamtumlaufes im Euro-Währungsgebiet).

Funktionsfähigkeit und Effizienz

Dies stellt die Beteiligten am Bargeldkreislauf vor die Herausforderung, zum einen für ausreichende Wechselgeldbestände, zum anderen für eine effiziente Bargeldentsorgung zu sorgen (Abbildung 2). Zu den Akteuren zählen in Deutschland zirka 2 000 Kreditinstitute mit rund 40 000 Filialen und 54 000 Geldausgabeautomaten, rund 380 000 Handelsunternehmen (davon etwa 1 Prozent Unternehmen mit 30 Prozent der Handelseinnahmen und dementsprechend zirka 99 Prozent der Unternehmen mit 70 Prozent der Handelseinnahmen), rund 100 Wertdienstleister sowie die Bundesbank (mit derzeit noch 48 Filialen, aber 2015 nur noch 35). Die Beteiligten am heutigen Bargeldkreislauf - unter anderem Handel und Banken - bedienen sich dabei zur Bearbeitung und Transport der Gelder den Angeboten von Wertdienstleistern, deren Ansehen durch die diversen Schadensfälle der Vergangenheit in Mitleidenschaft geraten ist.

Unter anderem zur Vermeidung künftiger Schadensfälle, aber insbesondere auch aufgrund europäischer Anforderungen trat im November 2009 das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) in Kraft, das erhöhte Anforderungen an Zahlungsdienstleister stellt. Danach dürfen Wertdienstleister, die keine ZAG-Zulassung der BaFin erhalten, nach einer Übergangsfrist, die am 30. April 2011 endet, nur noch bestimmte Geschäfte tätigen. Bis Ende Februar ist noch keine Zulassung erteilt worden.

Die Bundesbank wird zum 1. Mai 2011 die Konten der Wertdienstleister ohne ZAG-Zulassung schließen. Ferner will sich die Bundesbank auf eine Großhändlerfunktion zurückziehen und 50 Prozent des Bargeldumlaufes durch private Anbieter bearbeiten lassen.

Bereits zum 1. Januar 2011 führte die Bundesbank im Münzgeldbereich sogenannte Normcontainer als alleiniges Einzahl- beziehungsweise Auszahlgebinde ein. Das bedeutet, dass eine Bank oder ein Handelsunternehmen bei der Bundesbank beim Bedarf aller Nominationen acht Normcontainer mit einem Gegenwert von 314 000 Euro und einem Gesamtgewicht von zirka fünf Tonnen ordern muss (Abbildung 1).

Bundesweiter Münzgeld-Service für Handel und Banken

Für eine Übergangsfrist bietet die Bundesbank noch einen sogenannten Mischcontainer an, der jedoch pro enthaltener Nomination mit 25 Euro bepreist wird - das bedeutet bei Bestellung aller acht Stückelungen Kosten von 200 Euro.

Die DZ Bank hat bereits seit mehreren Jahren einen umfassenden Bargeldservice unter anderem mit einem höchstmöglichen Sicherheits- und Haftungskonzept für Handel und Banken in ihrem Angebot. Dieser wird nun aufgrund dieser neuen Herausforderungen um einen bundesweiten Münzgeld-Service für Handel und Banken erweitert - auch die WGZ Bank beteiligt sich daran. Die Abwicklung erfolgt gemeinsam mit der Firma Cash Logistik Security AG über die von der DZ Bank zertifizierten lokalen Wertdienstleistungspartner.

Neben diesem neuen Service bietet die Bank gemeinsam mit der genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken für den Handel mit hohem Bargeldumsatz unter anderem eine interessante Lösung zur Einzahlung seiner Umsätze auf seine Bankkonten.

Einzahltresore beim Kunden die Bank beim Kunden

Bei den bisherigen Möglichkeiten - sei es durch klassische Kasseneinzahlung, die Nutzung eines Nachttresors der Bank oder die Beauftragung eines Wertdienstleisters - haben alle Beteiligten einen erheblichen Aufwand: Der Kunde hat zusätzlich zum administrativen Aufwand das Wegerisiko. Bei Nutzung eines Werttransportunternehmens muss er die Gelder entsprechend aufbereiten und bis zur Abholung sicher verwahren. Die Bank wiederum hat bei Kassen- oder Nachttresoreinzahlung den Aufwand der Geldbearbeitung (unter anderem Vieraugenprinzip bei Nachttresorauszählung).

Diese Prozesse können für alle durch den Einsatz eines Einzahltresors (EZT) in den Kundenräumlichkeiten wesentlich optimiert und das Risiko erheblich minimiert werden. Der Kunde zahlt seine Einnahmen direkt in den Tresor ein und erhält eine Quittung. Dieser sendet die Einzahlinformation an den Serviceprovider der Bank, die entsprechend der Kundenvereinbarung eine zeitnahe Kundengutschrift erteilen kann.

Deutliche Reduktion der Festkosten

Der Serviceprovider überwacht den Tresor und sorgt für notwendige Entleerungen durch einen Wertdienstleister oder veranlasst Wartungsarbeiten. Alternativ dazu bieten sich Nachttresorersatzlösungen an, bei denen mehrere Händler (zum Beispiel in einer Einkaufspassage) einen Tresor gemeinsam nutzen können. So lassen sich Festkosten für den einzelnen Einzahler deutlich reduzieren (Abbildung 3).

Der Bargeldservice bietet die Lösung der durch die Veränderungen im Bargeldkreislauf unter anderem bei der Bundesbank und durch das ZAG gestellten Herausforderungen. Das bundesweite "Verfahren" verbindet die traditionelle Werttransportdienstleistung mit der Sicherheit einer Bank. Dies geschieht durch den effizienten Einsatz eines Prozessführers im Auftrag der Bank und eröffnet neue, für alle Beteiligten wirtschaftlich sinnvolle Angebote.

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