Aufsätze

Aufsichtsrechtliche Anforderungen an unternehmensinterne Untersuchungen

Der Sache nach sind unternehmensinterne Untersuchungen nichts Neues. Dass die Unternehmensleitung möglichen Missständen und Fehlverhalten im eigenen Unternehmen nachzugehen hat, ist seit jeher anerkannt und beschränkt sich nicht auf die einer besonderen Aufsicht unterliegenden Unternehmen. Wer für die Regeleinhaltung zu sorgen hat, muss selbstverständlich auch potenziellem Fehlverhalten nachgehen.

Neu ist nur, dass für diese aus besonderem Anlass vorgenommene …

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