Gespräch des Tages

Alternative Investments - Unerwünschte Gleichmacherei durch die EU?

Von der Idee her klingt der europäische Binnenmarkt gut und verlockend. Denn aus Kosten-/Nutzenerwägungen heraus sollte eine Harmonisierung der Bedingungen auf den diversen Heimatmärkten im Ergebnis eindeutig zu einer Effizienzsteigerung führen. Auch wenn sich die positiven Effekte in der Praxis dann doch nicht so einfach nachweisen lassen, wie die Wissenschaft das gerne nahelegt, dürfte die grundsätzliche Vermutung von Wohlfahrtsgewinnen immer noch einen höchst respektablen Zuspruch finden. Das gilt sicher für die europäische Politik und - trotz aller weit verbreiteten Skepsis gegenüber Brüssel - mit Abstrichen auch für die europäische Wirtschaft und die Bürger. Doch die Umsetzung all der vielen Detailregelungen in das praktische Wirtschafts- beziehungsweise Alltagsleben ist immer mit Verlierern und Gewinnern verbunden, selbst wenn die Verfechter des europäischen Binnenmarktes besten Willens sein mögen, allen Nachfragern und Anbietern faire Regeln zu bieten und die Wettbewerbsverhältnisse nicht zu verzerren.

Eindeutig auf der Verliererseite wähnt sich derzeit wieder einmal die deutsche Fondsbranche. Denn das ursprünglich zur präventiven Abwehr von unbedachten Hedgefonds- und Private-Equity-Abenteuern gedachte Regelungswerk der Alternative Investment Fund Managers (AIFM)-Richtlinie droht sich aus Sicht der Branche mangels genauer Abgrenzungsmöglichkeiten letztgenannter Assetklassen mit voller Wucht gegen das institutionelle Asset Management in Deutschland zu wenden.

Schlimmer als sich BVI-Präsident Wolfgang Mansfeld das Mitte November 2009 an dieser Stelle noch erhofft hatte (siehe Interview in Heft 22-2009), könnten die Brüsseler Neuregelungen im Zuge der anstehenden AIFM-Umsetzung die für Deutschland so enorm wichtigen Assetklassen der Spezialfonds und der Offenen Immobilienfonds tangieren. Zwar sieht der hiesige Branchenverband im Kompromissvorschlag der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft einige seiner Einwände gegenüber dem ursprünglichen AIFM-Papier der EU-Kommission aufgegriffen und entschärft - etwa die restriktiven Vorgaben für die Verwahrung sowie eine Doppelregulierung der Spezialfonds und Offenen Immobilienfonds.

Und auch der erste Berichtsentwurf aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EU-Parlament lässt den BVI speziell hinsichtlich der Unterverwahrung außerhalb der EU auf einige Nachbesserungen hoffen. Doch die Zuversicht, in der Bundesregierung in allen Wünschen der Branche einen völlig standhaften Bündnispartner zu finden, ist allem aktuellen Eindruck nach einem pragmatischen Realismus gewichen. Wenn die Bundesregierung sich auf eine umfassende Regulierung der Finanzmärkte festgelegt hat und die AIFM-Richtlinie im Grundsatz gutheißt, kann es der Politik und der Fondsbranche wie bei den Eigenkapitalregelungen eigentlich nur noch darum gehen, die deutschen Anliegen in einem prinzipienorientierten Kriterienkatalog über konstruktive Vorschläge bestmöglich zu wahren. In der Vergangenheit hat gerade der BVI das meist ganz gut gerichtet.

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