Immobilienrecht

Das neue Bauvertragsrecht stärkt die Rechte privater Bauherren

Florian Becker, Rechtsanwalt, BEHM PUDACK BECKER Rechtsanwälte, Berlin

Bereits im März 2016 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts eingebracht, der knapp ein Jahr später unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz in leicht geänderter Fassung vom Bundestag beschlossen wurde. Das "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Das vordergründige Ziel …

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