ZertVerwV: VDIV begrüßt Klarstellung

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat im Oktober einen neuen und leicht abgewandelten Entwurf der Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung (ZertVerwV) vorgelegt und an die Bundesländer übermittelt. Der VDIV Deutschland begrüßt, dass nunmehr der "Geprüfte Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin" von der Zertifizierung befreit wird, drängt aber auf weitere Nachbesserungen. Der Bundesrat wird sich am 26. November abschließend mit der Zert-VerwV befassen.

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Immobilienfachwirt/in nunmehr von der Zertifizierung befreit wird und eine wesentliche Forderung des VDIV Eingang in den neuen Entwurf gefunden hat. Gleichwohl hätten wir uns gewünscht, dass dies auch für weitere Qualifizierungen und Studienabschlüsse gelten würde. Auch die Präzisierung der Prüfinhalte war richtig. Viel wird nun davon abhängen wie der Rahmenlehrplan durch IHK/DIHK ausgestaltet wird", so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. Als sicher gilt, dass ausreichend Industrie- und Handelskammern Zertifizierungen anbieten werden. Mit der Möglichkeit der Nutzung von Onlinemedien sind damit lange Anfahrtswege zumindest für die schriftliche Prüfung ausgeschlossen. Die einmaligen Prüfungsgebühren werden sich laut Verordnungsentwurf zwischen 280 und 400 Euro bewegen.

VDIV Deutschland

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