Sanktionsgesetz: Vorlage für Anti-Geldwäsche-Gesetz?

Am 10. Mai hat die Bundesregierung den ersten Teil eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) gegen russische Oligarchen auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte nach Angaben von BMF und BMWK eine Formulierungshilfe für die Fraktionen der Ampel-Koalition. Ein Gesetzentwurf solle "zeitnah" im Bundestag beraten werden. Außerdem hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier von BMF und BMWK zur Kenntnis genommen, das ebenfalls auf die Sanktionsdurchsetzung zielt - hier geht es um strukturelle Maßnahmen. Die bedürften einer ausführlicheren Vorbereitung und sollen ab Mitte 2022 umgesetzt werden und betreffen auch den Immobilienbestand in Deutschland. So soll etwa die rechtliche Grundlage für öffentliche Stellen geschaffen werden, in sämtliche Daten Einsicht zu erhalten.

Nach Auffassung von Innenexperten könnten die Sanktionsgesetze als Vorlage für eine effektivere Bekämpfung der Geldwäsche durch kriminelle Banden auch am deutschen Immobilienmarkt dienen. Laut Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke etwa sei es "einfach unerträglich", dass es in Deutschland auf verschiedenen Wegen möglich sei, Vermögensverhältnisse zu verschleiern. Ein Plan für Immobilienregister, aus denen die hinter den Eigentümern stehenden wirtschaftlich Begünstigten abzulesen sind, müsse daher bald umgesetzt werden, ebenso wie eine europaweite Obergrenze für Barzahlungen.

(Bundesregierung)

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