Messgeräte ohne Beschluss

Foto: Hermann Traub/Pixabay

Ein WEG-Verwalter kann unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Eigentümerbeschluss auf Mietbasis Wärmemessgeräte in die Wohnungen einbauen lassen. So hat es das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 322 O 102/16) entschieden. Der Fall: Die Eigentümergemeinschaft war nicht einbezogen worden, als der Verwalter sich für ein bestimmtes Vorgehen in Sachen Wärmemessung entschied. Auf Beschwerden über seine Eigenmächtigkeit hin nannte er drei wesentliche …

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