Hausratversicherung nur einvernehmlich kündigen

Haben Ehegatten für eine gemeinsame Wohnung eine Hausratversicherung abgeschlossen, darf ein Ehegatte die Versicherung nur im Einvernehmen mit seinem Partner kündigen oder auf eine andere Wohnung umschreiben lassen. Kündigt er, ohne seinen Partner zu informieren, muss er diesem im Schadensfall den Schaden ersetzen, den dieser aufgrund des verloren gegangenen Versicherungsschutzes erleidet. Die Württembergische Versicherung weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts …

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