Nicht jeder Freisitz erfüllt alle Bedingungen

Balkone und Terrassen dürfen in gewissem Umfang zur Wohnfläche gerechnet werden und können sich damit auch auf den Mietpreis auswirken. Doch es ist erforderlich, dass diese "Freisitze" gewisse Mindeststandards erfüllen, um wirklich berücksichtigt werden zu können. Trifft das nicht zu, ist keine Anrechnung möglich (Landgericht Landau, Aktenzeichen 1 S 67/14).

Ein Mieter hatte ein Einfamilienhaus mit Garten gemietet, wobei ein Innenhof als Terrasse in die zugrunde gelegte Wohnfläche …

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