Erschließungskosten nicht steuerlich absetzbar

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Müssen sich Anwohner an Erschließungskosten der Verkehrsstraße beteiligen, können die Aufwände nicht steuerlich berücksichtigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 3 K 3130/17) hervor. Führen Handwerker Modernisierungen im eigenen Haushalt durch, können 20 Prozent der Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Im entschiedenen Fall waren die Kläger Eheleute und Eigentü …

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