200 Quadratmeter zu zweit: Sozialzuschuss entfällt

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beansprucht, der muss es sich gefallen lassen, dass die Behörden sein Vermögen genau unter die Lupe nehmen. Wenn jemand Eigentümer eines 205 Quadratmeter großen Wohnhauses ist, dann kann das Amt laut Urteil des Sozialgerichts Detmold (Aktenzeichen S 18 AS 924/14) die gewährten Leistungen lediglich als Darlehen an den Betroffenen und nicht als Zuschuss ausgeben. In dem Fall bewohnte eine Mutter mit ihrer Tochter gemeinsam ein Haus, das sich in ihrem …

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