vdp begrüßt Pfandbriefnovelle

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt die am 19. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Novelle des Pfandbriefgesetzes. Sie sei ein weiterer Schritt zur Sicherung der einzigartigen Qualität des deutschen Pfandbriefs. Zugleich wird der zulässige Länderkreis für Hypothekendeckungswerte um Australien, Neuseeland und Singapur erweitert. Mit der Novelle wurde das Pfandbriefgesetz an den einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM angepasst. Sie wurde von der BaFin angestoßen, um sicherzustellen, dass sie die Aufsicht über Pfandbriefe und deren Deckungsmassen wie bisher ausüben kann, nachdem die allgemeine Bankenaufsicht im Rahmen des SSM Anfang November auf die EZB übergegangen ist. In Anlehnung an das aus dem Aufsichtsrecht geläufige "capital-add-on" erhält die BaFin außerdem die Möglichkeit, einen Deckungszuschlag oder Deckungs-addon anzuordnen.

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