Terragon-Anleihe: Gläubiger stunden

Infolge unvorhergesehener Liquiditätsengpässe musste die Terragon AG im Mai die Stundung von Zinszahlungen ihrer Anleihe 2019/2024 ersuchen (siehe I & F 6/22). Die betroffenen Gläubiger sind dem nun Mitte Juni im Rahmen der zweiten Anleihegläubigerversammlung der Gesellschaft nachgekommen. Wie der Projektentwickler im Marktsegment Service-Wohnen für Senioren mitteilte, wurden die notwendigen Teilnahme- und Zustimmungsquoren - 9 651 000 Euro Nominal, 38,60 Prozent des ausstehenden Volumens - für die Beschlussfassung erreicht.

Die Anleihegläubiger wählten dabei den Rechtsanwalt Klaus Nieding mit 99,51 Prozent Zustimmung zum gemeinsamen Vertreter der betroffenen Terragon-Anleihe. Zum zweiten Tagesordnungspunkt haben die Gläubiger mit einer Zustimmung von ebenfalls 99,51 Prozent den gemeinsamen Vertreter unter anderem zur Stundung der am 24. Mai 2022 fällig gewordenen Zinsen ermächtigt. Auf dieser Basis ist eine Stundung bis zum 15. Dezember 2022 geplant. Eine Verlängerung der Stundung bis spätestens zum 31. Januar 2023 soll nur aus wichtigem Grund erfolgen. Die Anleihegläubiger erhalten neben den gestundeten Zinsen für den Zeitraum der Stundung eine Verzinsung auf den gestundeten Zinsbetrag, deren Höhe noch mit dem gemeinsamen Vertreter zu verhandeln ist.

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