Neue Regeln für Covered Bonds in der Slowakei

Fitch hat eine erste Bewertung der Änderungsvorschläge zum slowakischen Covered-Bond-Gesetz veröffentlicht. Das noch geltende Recht sieht vor, dass die gedeckten Anleihen fällig gestellt werden, wenn der Emittent unter Zwangsverwaltung gestellt oder ein Insolvenzverfahren über ihn eröffnet wird. Dies verhindert bislang, dass Fitch die Covered Bonds slowakischer Banken besser als den Emittenten selbst bewertet. Künftig soll es einen unabhängigen Verwalter für die Deckungsmasse geben. Diese Rechtsfigur ist für das slowakische Covered-Bond-Gesetz neu. Dieser Verwalter soll zusammen mit dem unabhängigen Kontrolleur der Deckungsmasse, der seine Funktion künftig auch nach Insolvenz des Emittenten ausüben soll, zusammen entscheiden, ob das Covered-Bond-Programm - oder Teile davon - an eine andere Bank übertragen werden soll. Alle fälligen Forderungen gegen die Deckungsmasse im ersten Monat nach der Insolvenz des Emittenten müssen pünktlich bezahlt werden. In den daran anschließenden elf Monaten würde die Rückzahlung fälliger Anleihen zurückgestellt, wenn die Zentralbank dies genehmigt. Die Phase der Fälligkeitsverschiebung kann um weitere zwölf Monate verlängert werden, wenn der Transfer des Covered-Bond-Programms noch nicht erfolgt ist und die Zentralbank der Verlängerung des Zahlungsaufschubs zustimmt.

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