Während es bisher für Gesellschafter Geschlossener Fonds in Form einer GbR im Fall einer drohenden Insolvenz ausschließlich die Alternativen "Sanieren" oder "Ausscheiden" zu geben schien, weicht der BGH diesen Grundsatz nun erheblich auf. Der Weg, den Gesellschafter jetzt im Sanierungsfall einschlagen, will gut bedacht werden - denn eine Fehlentscheidung kann unter Umständen kostspielig werden.
Die alte Rechtssprechung und ihre Aufweichung
Mit seiner Grundsatzentscheidung des BGH vom 19. Oktober 2009 (Aktenzeichen II ZR 240/08) schien der BGH für Geschlossene Fonds im Sanierungsfall eine klare Richtlinie vorzugeben: "Sanieren oder Ausscheiden". Wurden in der Gesellschafterversammlung somit die Sanierung und …