Recht und Steuern

Wucher beim Wohnungskauf

Zu viel bezahlt für die eigenen vier Wände? Ärgerlich, aber nicht immer unabänderlich. Eine Käuferin hatte für eine 33 Quadratmeter große Eigentumswohnung 76 200 Euro bezahlt - obwohl diese laut späterem Sachverständigengutachten nur 29 000 Euro wert war. Das Kammergericht Berlin entschied unter dem Aktenzeichen 11 U 18/11: Der Kaufpreis steht "in auffälligem Missverhältnis zum tatsächlichen Wert", ist sittenwidrig und damit nichtig. Die Verkäuferin muss den Kaufpreis zurückzahlen. Ihr …

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